Kommission eröffnet öffentliche Konsultation über die Risiken von Nanomaterial in Kosmetik
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob sich die derzeitigen Methoden der EU zur Risikobewertung zur Einschätzung des Risikos von Nanomaterial in Kosmetika eignen, in Gang gesetzt. Die Interessengruppen sind gebeten, ihre Ansichten über eine vorläufige Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses für kosmetische Mittel und für den Verbraucher bestimmte Non-Food-Erzeugnisse (SCCP) zu äußern. Darin heißt es, dass herkömmliche Methoden zur Risikobewertung, wie die Ermittlung schädlicher Wirkungen und die Risikobeschreibung, für manches Nanomaterial in Make-up und anderen Kosmetika nicht geeignet sind. Nanomaterialien können in zwei Gruppen eingeteilt werden: labile Partikeln, die sich Auflösen, sobald sie auf die Haut aufgetragen werden, und unlösliche Partikeln. Für die Gruppe der labilen Partikeln schlägt der SCCP vor, dass die konventionellen Methoden der Risikobewertung, die sich auf Massenmessungen stützen, geeignet sein könnten. Aber für die unlöslichen Partikeln müssen andere Faktoren wie beispielsweise die Anzahl der Partikel, ihre Oberflächen und Verteilung bewertet werden. Die mit unlöslichen Partikeln in Verbindung gebrachten Gesundheitsrisiken, sagt der Ausschuss, sind besonders besorgniserregend, da eine wiederholte Anwendung zu einer Anhäufung in anderen Organen, beispielsweise der Lunge, führen könnte. Die Stellungnahme bietet zwei Alternativen: entweder sollte eine neue Methode entwickelt werden oder die bestehenden Methoden zur Risikobeschreibung und die Ermittlung der Belastung sollten überprüft werden. Der SCCP erwägt auch, dass Nanomaterial, wenn es für die Erzeugung von Kosmetika eingesetzt wird, von Fall zu Fall bewertet werden sollte. Dabei sollten die spezifischen physikalischen, chemischen und Oberflächeneigenschaften berücksichtigt werden. Die öffentliche Konsultation endet am 6. September 2007.