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Frattini: EURODAC-Datenbank wichtiger Teil des Gemeinsamen Asylsystems

Neue Zahlen der Europäischen Kommission zeigen, wie die biometrische Technologie die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Zuwanderung zu verwalten. Allein im Jahr 2006 verarbeitete die EU-weite Biometriedatenbank EURODAC über 270 000 Fingerabdrücke. Im Rahmen des Gemeinsa...

Neue Zahlen der Europäischen Kommission zeigen, wie die biometrische Technologie die EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Zuwanderung zu verwalten. Allein im Jahr 2006 verarbeitete die EU-weite Biometriedatenbank EURODAC über 270 000 Fingerabdrücke. Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems speichert und vergleicht sie Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal einreisenden Personen. In erster Linie soll EURODAC jedoch nicht Einzelpersonen identifizieren, sondern bestimmen helfen, welcher EU-Mitgliedstaat gemäß der Dublin-Verordnung für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Laut der Verordnung liegen Asylanträge im Verantwortungsbereich des Mitgliedstaats, der dem Asylbewerber die Einreise oder den Aufenthalt erlaubt hat. Ferner soll das System Mehrfachanträge im gleichen Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten erkennen. "EURODAC ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems", sagte der EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini. "Der Bericht verdeutlicht, welchen effektiven Beitrag diese EU-weite Fingerabdruckdatenbank bei der Verwaltung von Asylanträgen leistet, indem sie zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der jeweils für die Prüfung zuständig ist, durch den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal einreisenden Personen beiträgt und das 'Asylshopping' verhindert." Das System speichert die Fingerabdrücke aller Personen ab 14 Jahren, die in einem der teilnehmenden Länder Asyl beantragen. Aus Datenschutzgründen werden keine weiteren Einzelheiten zu der Person gespeichert, nicht einmal der Name. Die Datenbank beruht allein auf dem biometrischen Vergleich. EURODAC ist seit Anfang 2003 im Einsatz. Es ist das erste gemeinsame automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem in der Europäischen Union. Die Europäische Kommission betreibt die Datenbank für die teilnehmenden Staaten, zu denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen und Island zählen.

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