Kommission verschiebt Rechtsvorschriften zu elektromagnetischen Feldern
Die Europäische Kommission hat die Frist für die Einführung von Rechtsvorschriften über die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber elektromagnetischen Feldern verlängert; diese Vorschriften hätten den Einsatz von lebensrettenden medizinischen Bildgebungsgeräten eingeschränkt. Der Schritt, die Richtlinie über physikalische Einwirkungen von 2008 auf 2012 zu verschieben, soll der EU die Zeit geben, weitere Forschungen zu den möglichen Gesundheitsrisiken durch eine Exposition gegenüber Magnetresonanztomografen (MRT) durchzuführen. MRT werden eingesetzt, um frühe Anzeichen von Krebs, Hirntumoren und anderen schweren Krankheiten festzustellen, wodurch Ärzte jedes Jahr 8 Millionen Patienten helfen können. "Die Kommission ist nach wie vor dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Es war jedoch niemals beabsichtigt, mit dieser Richtlinie den Einsatz der MRT zu behindern. Die Kommission erachtet die MRT eindeutig als eine für Patienten sehr nützliche Technologie und wird die MRT-Forschung auch weiterhin finanziell fördern", kommentierte Vladim¡r Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. "Die Fristverlängerung für die Umsetzung ermöglicht die Überarbeitung der geltenden Richtlinie und die Änderung derjenigen Bestimmungen, die sich angesichts der neuesten wissenschaftlichen Studien als problematisch erwiesen haben. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Umsetzung der geltenden Richtlinie bis zum Abschluss dieser Überprüfung auszusetzen", fügte er hinzu. Obwohl die Richtlinie bereits 2004 angenommen wurde und im April 2008 in Kraft treten sollte, beschwerten sich Wissenschaftler aus dem Vereinigten Königreich und Parlamentsmitglieder darüber, dass die möglichen Gesundheitsrisiken von MRT übertrieben seien und sich auf eine 10 Jahre alte Risikobewertung stützten. Ein Ausschuss für Wissenschaft und Technologie des Britischen Unterhauses kritisierte die Rechtsvorschrift bereits vor einem Jahr in einem Bericht: "Es ist sehr bedauerlich, dass die Auswirkungen der Richtlinie auf MRT-Verfahren nicht vor der Verabschiedung der Richtlinie untersucht wurden. "Diese Fallstudie illustriert die möglichen Folgen, wenn politische Entscheidungsträger keine umfassende wissenschaftliche Beratung im frühen Stadium eines Prozesses der Formulierung ihrer, Politik suchen und die notwendigen Forschungen in Auftrag geben, um diesen Prozess auf den neusten Stand zu bringen, wo Unsicherheit oder Lücken herrschen", heißt es in dem Bericht. Im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms (RP7) wird die EU in Jahr 2007 rund sechs Millionen Euro für die Entwicklung hybrider Bildgebungssysteme wie MRT/PET und MRI/Ultraschall investieren.
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