Verbrennung gefährlicher Abfälle
Am 11. Juli 1994 hat der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt festgelegt -(EG) Nr. 26/94 - im Hinblick auf den Erlaß einer Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Abfälle. In der Anfangsphase sollen gemeinsame Vorschriften für die Verbrennung gefährlicher Abfälle gelten. Mittelfristig ist eine radikale Überarbeitung der Grenzwerte sowie diesbezüglicher Vorschriften beabsichtigt, und zwar auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen, des technischen Fortschritts und der Umwelterfordernisse.