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EU unterstützt Aufsteiger von morgen mit dem Programm Eurostars

Die Europäische Union hat grünes Licht für die Finanzierung des gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramms Eurostars gegeben. Am 30. Juli wurde die Entscheidung Nr. 743/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union ver...

Die Europäische Union hat grünes Licht für die Finanzierung des gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramms Eurostars gegeben. Am 30. Juli wurde die Entscheidung Nr. 743/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 2. August in Kraft. Sie bekräftigt die Teilnahme der Gemeinschaft an einem bedeutsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Laut Entscheidung haben das Europäische Parlament und der Rat festgelegt, dass im Rahmen der Umsetzung des Siebten Rahmenprogramms die Finanzierung des gemeinsamen Programms Eurostars 100 Millionen Euro nicht überschreiten darf. Die Geldmittel werden aus dem allgemeinen Budget der EU zur Forschungsförderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) im Rahmen des spezifischen Programms "Kapazitäten" bereitgestellt. Dies soll den Ausbau europaweiter Kapazitäten für Forschung und Innovation sowie deren optimale Nutzung vorantreiben. Das gemeinsame Programm Eurostars dient vorrangig der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einzelner oder mehrerer KMU, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Großunternehmen. Ein weiterer Finanzbeitrag in Höhe von 300 Millionen Euro stammt von 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und den fünf Assoziierten Ländern Island, Israel, Norwegen, Schweiz und Türkei. Grundsätzliches Ziel des Programms ist ein für Unternehmen leicht zugänglicher und nachhaltiger Fördermechanismus für die europäische Forschung und Entwicklung (F&E) und Anreize für die Schaffung neuer Wirtschaftsaktivitäten. Ein weiterer Teil des Programms befasst sich mit der Unterstützung von Unternehmen in ihrer technologischen und geschäftlichen Entwicklung sowie ihres globalen Auftretens. Das gemeinsame Programm Eurostars soll die Förderung durch existierende nationale oder EU-Programme zur Finanzierung Forschung betreibender KMU und ihrer Innovationsprozesse nicht ersetzen. Solche Programme sollen vielmehr ergänzt und Synergien mit bedeutenden nationalen Forschungs- und Innovationsprogrammen geschaffen werden, um so zum Ausbau des Europäischen Forschungsraumes (EFR) beizutragen. Das Programm finanziert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im gesamten wissenschaftlichen und technologischen Bereich. Unabhängige Experten werden die Auswertung der Projektvorschläge übernehmen und eine verbindliche Rangliste für die Vergabe gemeinschaftlicher und nationaler Mittel aufstellen. Unterstützt werden Forschungs-, Entwicklungs- und Werbekampagnen transnationaler Konsortien aus Forschung betreibenden KMU durch die Entwicklung eines Bottom-up-Programms, und gegebenenfalls soll mit Forschungsorganisationen und Großkonzernen zusammengearbeitet werden. Forschung betreibende KMU, die an einem ausgewählten Projekt arbeiten, sind auch gehalten, sich maßgeblich an den anfallenden Gesamtkosten für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu beteiligen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, möglichst umfangreiche Finanzbeihilfen in Form von Pauschalbeträgen zur Finanzierung ausgewählter Projekte der Teilnehmer beizusteuern. Die EU ist vom großen Potenzial des Programms und den positiven Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung, ökonomischen Wandel, nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz in Europa überzeugt. Die EU hofft, dass das Programm zur Erreichung der Ziele von Lissabon und Barcelona beitragen wird.