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Generalsekretär des Ausschusses der Regionen ernannt

Auf Beschluß des Rates vom 30. August 1994 wurde Dietrich Pause mit sofortiger Wirkung für die Dauer von fünf Jahren zum Generalsekretär des Ausschusses der Regionen ernannt. Der Ausschuß der Regionen wurde mit dem Vertrag über die Europäische Union geschaffen und setzt sich ...

Auf Beschluß des Rates vom 30. August 1994 wurde Dietrich Pause mit sofortiger Wirkung für die Dauer von fünf Jahren zum Generalsekretär des Ausschusses der Regionen ernannt. Der Ausschuß der Regionen wurde mit dem Vertrag über die Europäische Union geschaffen und setzt sich aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zusammen. Er muß zu allen Gesetzesvorhaben Stellung nehmen, die Auswirkungen auf die Regionen haben könnten. Der Generalsekretär gewährleistet die Durchführung der Beschlüsse des Präsidiums entsprechend der Geschäftsordnung des Ausschusses. Ferner erstellt er den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Ausschusses und sorgt für die Ausführung des Haushaltsplans.

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