Forschungsbeihilfe für Saatgut
Die Europäische Kommission hat die Beihilfe genehmigt, die die niederländischen Behörden für die angewandte Saatgutforschung gewähren möchten. Die Beihilfe finanziert sich aus zwei steuerähnliche Abgaben, die auf das in den Niederlanden angebaute Saatgut je nach Fläche sowie auf den Umsatz der Saatguthandelsbetriebe erhoben werden. Die niederländischen Behörden haben versichert, daß die letztgenannte Abgabe nicht für Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten gilt, denn die Umsätze aus diesen Importen sind von der einzelbetrieblichen Erhebung ausdrücklich ausgenommen.
Länder
Niederlande