Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittelfragen
Am 20. September 1994 hat die Europäische Kommission folgende Entscheidung getroffen (94/652/EG): Festlegung der Liste der Aufgaben und Aufgabenverteilung im Rahmen der Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen. Die Liste der Aufgaben ist im Anhang zur Entscheidung aufgeführt; sie betrifft folgende Sachgebiete: - Aromastoffe; - Mikrobiologie ;- Kontaminanten ;- Bewertung der Aufnahme und Exposition. Jeder Mitgliedstaat muß eine Stelle benennen, die die erforderlichen Aufgaben durchführt. Alle Stellen müssen der Kommission einen diesbezüglichen Tätigkeitsbericht vorlegen.