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Inhalt archiviert am 2023-03-07

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Studie enthüllt alarmierende Verstöße bei der Strafverteidigung in Europa

Eine große EU-finanzierte Studie über bestehende Praktiken der Strafverteidigung hat erhebliche Rechtsverletzungen in neun Europäischen Gerichtsbarkeiten festgestellt. Das dreijährige Projekt "Effective defence rights in the EU and access to justice: Investigating and promotin...

Eine große EU-finanzierte Studie über bestehende Praktiken der Strafverteidigung hat erhebliche Rechtsverletzungen in neun Europäischen Gerichtsbarkeiten festgestellt. Das dreijährige Projekt "Effective defence rights in the EU and access to justice: Investigating and promoting best practice" wurde im Jahr 2007 vom Programm Strafjustiz der EU finanziert. Die Ergebnisse der Analyse sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen wurden in der Publikation "Effective Criminal Defence in Europe" zusammengetragen. Millionen unschuldiger und schuldiger Personen werden jedes Jahr in Europa von der Polizei verhaftet und in Gewahrsam genommen. Für einige dieser Personen löst sich die Angelegenheit schon auf dem örtlichen Polizeirevier, für viele andere jedoch bedeutet dies langes Warten in Untersuchungshaft auf die Gerichtsverhandlung. Das Recht auf Freiheit (Artikel 5) und das Recht auf eine faire Verhandlung (Artikel 6) sind die Hauptverteidigungsrechte in der Europäischen Konvention für Menschenrechte (ECHR). Neben der Unschuldsvermutung und dem (bedingten) Recht auf Haftentlassung während des Verfahrens, hat eine verhaftete Person auch das Recht, sich selbst zu verteidigen oder durch einen Anwalt seiner Wahl verteidigen zu lassen, sowie das Recht auf Übernahme der Verteidigungskosten durch den Staat, wenn sie selbst nicht über die entsprechenden Mittel verfügt. In dem von der EU finanzierten Projekt studierten und verglichen die folgenden vier Wissenschaftler den Zugang zu einer wirksamen Strafverteidigung in Europa: Professor Ed Cape von der University of the West of England (Vereinigtes Königreich), Professor Taru Spronken von der Maastricht Universität (Niederlande), Roger Smith von JUSTICE (Vereinigtes Königreich) und Zaza Namoradze von der Open Society Justice Initiative (Ungarn). Sie wählten neun bestimmte europäische Gerichtsbarkeiten aus (Belgien, England und Wales, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Polen und die Türkei), weil jede eine der drei vorrangigen Rechtstraditionen in Europa repräsentiert: Inquisitionsverfahren, kontradiktorisches Verfahren und ehemaliger Sozialismus. Die Forscher untersuchten die Einhaltung der ECHR-Standards, wie diese Rechte praktisch eingehalten werden und, ob es Systeme gibt, die es den Menschen ermöglichten, diese Rechte auch auszuüben. Die Ergebnisse offenbarten, dass es in der Tat erhebliche Lücken beim Zugang zur Strafverteidigung in Europa gibt. Professor Cape erklärte, dass Verdächtige oder Angeklagte, die die Landessprache nicht verstehen, in vielen Ländern keinen Dolmetscher oder Übersetzer zur Seite gestellt bekommen und auch andere Grundanforderungen nicht erfüllt werden. Darüber hinaus gibt es mit Ausnahme von England und Wales sowie Finnland in sieben von neun an der Studie beteiligten Ländern überwiegend keine Prozesskostenhilfe für Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können. "In Italien zum Beispiel, obwohl dort ein Rechtsbeistand während des Verhörs einer verdächtigten Person vorgeschrieben ist, ist die Einkommensgrenze, bis zu der Rechtshilfe gewährt wird, so niedrig, dass im Jahre 2006 nur etwas über 6% der Angeklagten diese erhalten haben", führt Professor Cape aus. "Und das in einem Land, in dem mehr als die Hälfte der Gefängnisinsassen in Untersuchungshaft sitzt oder auf das Urteil wartet, und wo die Dauer einer Strafsache durchschnittlich über vier Jahre beträgt." "Effective Criminal Defence in Europe" wurde im Juni 2010 auf der Konferenz " Effective Criminal Defence in Europe: Advancing Beyond Stockholm" in Brüssel, Belgien, vorgestellt. Laut Professor Cape waren viele der Konferenzteilnehmer ehrlich schockiert über die Ergebnisse. "Die Forschungen ergaben eine Fülle von Daten über die Länder in der Studie, und nachdem die Ratifizierung des Lissabonner Vertrags und das Übereinkommen des Stockholmer Programms das Strafverteidigungsrecht wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Daten einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der EU-Politik in den nächsten Jahren haben werden." Das Buch spricht sechs allgemeine Empfehlungen aus, einschließlich der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit der EU mit den Mitgliedsstaaten und professionellen Organisationen an der Identifizierung bewährter Praktiken sowie der Notwendigkeit, die routinemäßige Sammlung und Veröffentlichung statistischer Beweise zu unterstützen, um Strafverfahren und -praktiken transparent zu machen. Die Forscher empfehlen auch, die Ausbildung in juristischen Berufen (z.B. Richter, Staatsanwälte, Polizei, Rechtsanwälte, Dolmetscher und Übersetzer) zu fördern, um eine wirksame Strafverteidigung zu erleichtern.

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