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Gemeinsamer Standpunkt über ozonzerstörende Stoffe

Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 37/94 vom 27. Juli 1994 im Hinblick auf den Erlaß einer Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Vervollständigung und Systematisierung des Gemeinschaftsrechts auf dem betreffenden Gebi...

Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 37/94 vom 27. Juli 1994 im Hinblick auf den Erlaß einer Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Vervollständigung und Systematisierung des Gemeinschaftsrechts auf dem betreffenden Gebiet. Es werden damit insbesondere Bestimmungen eingeführt, die erforderlich sind, um die Einhaltung der von den Vertragsparteien des Montrealer Protokolls mit der zweiten Änderung des Protokolls ("Kopenhagener Änderung") eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen; ferner sind Vorschriften über die Zurückgewinnung der geregelten Stoffe und zur Vermeidung ihres Austretens vorgesehen. Im Gemeinsamen Standpunkt hat sich der Rat v. a. in bezug auf Fluorchlorkohlenwasserstoffe, teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und Methylbromid für strengere Normen entschieden, als nach der Kopenhagener Änderung vorgesehen sind. Die Verwendung teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe in Labors, einschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke, bleibt davon unberührt.

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