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Rat erörtert Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur

Am 17. November 1994 erörterte der Rat der Minister für Post und Telekommunikation den ersten Teil des Grünbuchs über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur. Die Kommissionsmitglieder Bangemann und Van Miert sprachen einige Fragen im Umfeld des Grünbuchs an (E...

Am 17. November 1994 erörterte der Rat der Minister für Post und Telekommunikation den ersten Teil des Grünbuchs über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur. Die Kommissionsmitglieder Bangemann und Van Miert sprachen einige Fragen im Umfeld des Grünbuchs an (Entstehung der Informationsgesellschaft, Liberalisierung von Telekommunikationsdiensten, Weiterbestehen von Monopolen bei Fernmeldenetzen in den meisten Mitgliedstaaten); weiter unterstrichen sie die Notwendigkeit, schleunigst auch die Netze zu liberalisieren, nachdem die Dienstleistungen in diesen Netzen bereits liberalisiert worden sind. Nach Ansicht beider Kommissionsmitglieder bestehe ein Widerspruch zwischen den vom Rat verabschiedeten Maßnahmen (Liberalisierung von Dienstleistungen mit Ausnahme des Sprachtelefondienstes) und der Tatsache, daß alternative Netze noch immer nicht für die Übermittlung liberalisierter Dienste genutzt werden könnten. Sie wiesen darauf hin, daß Monopole bei bestimmten Infrastrukturen den Betreibern eine marktbeherrschenden Stellung verschaffen könnten, und zwar gerade jetzt, wo Unternehmen nach Partner Ausschau hielten, um mit dem Aufbau der Informationsgesellschaft zu beginnen. Der Rat verabschiedete eine Entschließung, die den 1. Januar 1998 als Stichtag für die Liberalisierung aller Telekommunikationsinfrastrukturen festsetzt. Bis zu diesem Tag wird der Rat regulatorische Rahmenbedingungen für die Festlegung gemeinsamer Prinzipien beschließen (universelle Dienste, Regeln für den Verbund, Vergabe von Lizenzen, Zusammenarbeit mit Drittländern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Netzen). Die Kommission beabsichtigt, vor Jahresende den zweiten Teil des Grünbuchs vorzulegen; im zweiten Teil sind die regulatorischen Rahmenbedingungen festgehalten, ferner die parallel zur Liberalisierung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen. Die Festlegung einer Frist für die Liberalisierung spiegelt den gemeinsamen Wunsch der Mitgliedstaaten wider, die Infrastrukturen definitiv zu liberalisieren. Zusammen mit vielen anderen Mitgliedstaaten hatte die britische Regierung die Kommission ferner darum gebeten, so bald wie möglich auch Maßnahmen für die Liberalisierung alternativer Netze vorzuschlagen (Kabel, Satelliten usw.). Die Kommission legte eine Erklärung vor, in der sie darauf hinwies, daß sie die verbleibenden Wettbewerbsbeschränkungen weiterhin im Auge behalten werde. Kommissionsmitglied Van Miert wies ferner darauf hin, daß ein Entwurf für die Liberalisierung des Kabelfernsehens so gut wie fertig sei.

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