CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Grünbuch über die Liberalisierung der Telekommunikations-Infrastrukturen (Teil II)

Am 25. Januar 1995 nahm die Kommission Teil II des Grünbuchs über die Liberalisierung der Telekommunikations-Infrastrukturen und der Kabelfernsehnetze an. In Teil I, angenommen am 25. Oktober 1994, wurden die allgemeinen Grundsätze festgelegt und ein Zeitplan für die Liberali...

Am 25. Januar 1995 nahm die Kommission Teil II des Grünbuchs über die Liberalisierung der Telekommunikations-Infrastrukturen und der Kabelfernsehnetze an. In Teil I, angenommen am 25. Oktober 1994, wurden die allgemeinen Grundsätze festgelegt und ein Zeitplan für die Liberalisierung vorgeschlagen; in Teil II werden die wichtigsten Aspekte bei der Schaffung eines ordnungspolitischen Rahmens für einen freien Wettbewerb im Telekommunikationssektor untersucht. Die Liberalisierung der Infrastrukturen, die es den Betreibern ermöglicht, Lizenzen für die Schaffung oder Entwicklung neuer Telekommunikationsnetze zu beantragen, und ein effizienter ordnungspolitischer Rahmen werden Schlüsselfaktoren für die Weiterentwicklung der Kommunikation und der Informationsgesellschaft in der Europäischen Union sein. Die Liberalisierung wird insbesondere zu einer Senkung der Preise im Telekommunikationsbereich führen, Anreize für die Innovation und die Nutzung neuer Technologien schaffen, das Angebot an Telekommunikationsdiensten sowohl für industrielle als auch private Kunden verbessern und Privatinvestitionen in dem Sektor begünstigen. Die über die Telekommunikationsinfrastruktur der Europäischen Union angebotenen Dienste hatten Ende 1993 ein Volumen von etwa 120 Mrd. ECU. Sie bilden das Kernstück des Informationssektors der Union. Der zweite Teil des Grünbuchs behandelt die wichtigsten Aspekte der Schaffung des künftigen ordnungspolitischen Rahmens. Der universelle Dienst gewährleistet allen Benutzern der Zugang zu einem festgelegten Minimaldienst mit einer spezifizierten Qualität zu einem erschwinglichen Preis, basierend auf den Grundsätzen der Allgemeinheit, Gleichheit und Kontinuität. Im Zusammenhang mit dem Universaldienst werden im wesentlichen drei Fragen angesprochen: - Definition und Umfang des Universaldienstes,; - gemeinsames Konzept für Kostenrechnung; - Finanzierung des Universaldienstes in einem wettbewerbsbestimmten Rahmen. Zu Definition und Umfang des Universaldienstes wurden bereits im Zusammen- hang mit der Anwendung der Vorschriften für den offenen Netzzugang auf die Sprachtelefondienste unionsweit Normen vorgeschlagen. Zur Finanzierung wird im Grünbuch ein neues Konzept vorgestellt, wobei der Verwendung von Mitteln des Universaldienstes der Vorzug gegeben wird, da der Universaldienst in Zukunft von mehreren Anbietern im Wettbewerb bereitgestellt werden dürfte. Verbund und Interoperabilität von Infrastrukturen und Diensten werden ein wesentlicher Marktfaktor sein. Der Verbund wird in der Hauptsache von den einzelstaatlichen Behörden in einem Gesamtrahmen geregelt. Alle Verbund- vereinbarungen unterliegen den Wettbewerbsvorschriften. Das Grünbuch skizziert ferner den Umfang einer Verbundrichtlinie, die im Aktionsplan der Kommission zur Informationsgesellschaft vorgesehen ist und insbesondere den Zugang zu den Infrastrukturen der öffentlichen Netze sowie deren Verbund regeln wird. Einige Hauptaspekte der Richtlinie werden sein: - die Rechte und Pflichten der Anbieter öffentlicher Telekommunikationsinfrastruktur im Hinblick auf die Zusammenschaltung, einschließlich der Verpflichtung zur Zusammenschaltung und Bereitstellung von standardmässigen Zusammenschaltungsangeboten; - ein Rahmen für den fairen Wettbewerb; - ein Mechanismus für die Beilegung von Streitfällen. Lizenzen für Telekommunikations-Infrastrukturen, Netze und Dienste verweist das Grünbuch in die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig wird aber ein Gesamtrahmen gefordert, der die allgemeinen Grundsätze und Verfahren für die Vergabe von Lizenzen definiert und für ein Gleichgewicht zwischen Regulierung und angemessenen Sicherheitsvorkehrungen sorgt. Das Grünbuch stellt das gemeinsame Konzept für die Infrastrukturen in den allgemeineren Kontext der Informationsgesellschaft. Es legt zwar den Schwerpunkt auf die Telekommunikations-Infrastrukturen, zeigt jedoch auf, daß sich Telekommunikation, Rundfunk und Computer aufeinander zu bewegen, da viele der neuen digitalen Telekommunikationsdienste zwischen den traditionellen Telekommunikations- und Rundfunkdiensten angesiedelt sind. Das Grünbuch plädiert nicht dafür, die Telekommunikationsregelungen auf andere Wirtschaftsbereiche zu übertragen. Es erkennt vielmehr an, daß hinter den ordnungspolitischen Konzepten in den einzelnen Bereichen verschiedene politische Ziele stehen und daß diese Ziele auch gültig bleiben werden, wenn Technologien und Märkte konvergieren. Ein klarer Rahmen für die Liberalisierung der Infrastruktur muß daher die Entwicklung der Politik der Europäischen Union in anderen Nachbarbereichen wie Urheberrecht, audio-visuelle Politik und Medienkonzentration ergänzen - all diese Bereiche sind für die entstehende Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung. Im Zusammenhang mit Teil I des Grünbuchs hat die Kommission umfassende Konsultationen über den künftigen ordnungspolitischen Rahmen für die Liberalisierung der Infrastrukturen der Europäischen Union aufgenommen. Die Kommission bittet um Bemerkungen zu allen angesprochenen Fragen und wird Anfang 1995 Anhörungen mit den Beteiligten in Brüssel veranstalten. Die Kommission plant, die Konsultationen während des französischen Vorsitzes in der ersten Hälfte des Jahres abzuschließen und vor Ende des Jahres ein Maßnahmenpaket für eine umfangreiche ordnungspolitische Reform vorzulegen.

Verwandte Artikel