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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Abschluß der Alpen-Konvention vorgeschlagen

Die Europäische Kommission hat folgenden vorbereitenden Rechtsakt veröffentlicht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluß des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpen-Konvention). Die Vertragsparteien (Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Liechte...

Die Europäische Kommission hat folgenden vorbereitenden Rechtsakt veröffentlicht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über den Abschluß des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpen-Konvention). Die Vertragsparteien (Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz) stellen unter Beachtung des Vorsorge-, des Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen sicher. Folgende Bereiche sind u. a. davon betroffen: Raumplanung, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Tourismus und Freizeit, Verkehr, Energie und Abfallwirtschaft. Die Vertragsparteien vereinbaren, Forschungsarbeiten und wissenschaftliche Bewertungen durchzuführen und dabei zusammenzuarbeiten; gemeinsame oder einander ergänzende Programme zur systematischen Beobachtung zu entwickeln; Forschung und Beobachtung sowie die dazugehörige Datenerfassung zu harmonisieren.

Länder

Österreich, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien

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