Europäischer Rat ratifiziert Alpenkonvention
Der Ministerrat der Europäischen Union hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft das Übereinkommen zum Schutz der Alpen formell genehmigt. Das Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und die Europäische Gemeinschaft), eine umfassende Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter Anwendung des Präventionsgrundsatzes, Zahlungsverpflichtung des Verursachers (Verursacherprinzip) und im Wege der Kooperation zu verfolgen. Das Übereinkommen bezieht sich auf folgende spezifische Bereiche: Bevölkerung und Kultur, Regionalplanung, Vorbeugung gegen Luftverschmutzung, Bodenerhaltung, Wasserbewirtschaftung, Natur- und Landschaftsschutz, alpine Landwirtschaft, Gebirgswälder, Fremdenverkehr und Erholung, Verkehr, Energie und Abfallbewirtschaftung. Das Übereinkommen fordert, daß die Unterzeichnerstaaten bei der Durchführung von Forschungsmaßnahmen und wissenschaftlichen Bewertungen zusammenarbeiten, gemeinsame und einander ergänzende systematische Überwachungsprogramme entwickeln sowie Forschung, Überwachung und damit zusammenhängende Datenerfassungsmaßnahmen harmonisieren. Darüber hinaus ist die rechtliche, wissenschaftliche, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit auf für das Übereinkommen relevanten Gebieten vorgesehen.
Länder
Österreich, Schweiz, Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Slowenien