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Aufruf zu Vorschlägen zum spezifischen Programm "industrielle und Werkstofftechnologien" (BRITE/EURAM III)

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstoffte...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (1994-1998) (Bereiche 1, 2 & 3) (Brite/Euram III). 1. Aufgrund des Beschlusses des Parlaments und des Rats über das vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß Nr. 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18. 5. 1994, S. 1) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und technologische Entwicklung, einschließlich Demonstration, im Bereich der industriellen und Werkstofftechnologien (Beschluß Nr. 94/571/EG vom 27. 7. 1994; ABl. Nr. L 222 vom 26. 8. 1994, S. 19) fordert die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (FTE-Projekte), thematischen Netzwerken und Sondierungsprämien und kooperative Forschungsvorhaben auf. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (Hochschulen, Forschungszentren und Industrieunternehmen einschließlich KMU), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die im nachstehenden Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Forschungsbereiche und -themen werden in der Regel über Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte auf Kostenteilungsbasis bearbeitet, wobei die Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm zu beachten sind. 2. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe schrittweise geringer wird. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung anwenden, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nichtverbundene Industrieunternehmen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem Assoziierten Staat beteiligt sein. Vorschläge für FTE-Projekte im Bereich der industriellen und Grundlagenforschung müssen bei der Kommission vor dem 15.3.1995 (12.00) eingehen. 3. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu thematischen Netzwerken bei durchschnittlich höchstens 20.000 ECU je Partner und Jahr und deckt bis zu 100% der zusätzlichen Kosten für die Koordinierung der Aktion und die Durchführung der Maßnahmen. Für thematische Netzwerke können Vorschläge ständig ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zum 17.12.1997 (12.00) eingereicht werden. 4. Maßnahmen zur Förderung des Technologieeinsatzes, um die Beteiligung von industriellen KMU zu unterstützen und zu erleichtern (CRAFT): Gewährung einer Prämie, die bis zu 75% der Kosten der Sondierungsphase bis zu einem Höchstbetrag von 45.000 ECU deckt (22.500 ECU wenn ausnahmsweise nur ein einzelnes KMU Antragsteller ist); die Gemeinschaftsfinanzierung für kooperative Forschungsvorhaben ("Gemeinschaftsforschung"), an denen mindestens vier nichtverbundene KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem Assoziierten Staat beteiligt sind, deckt in der Regel 50% der Forschungskosten. Vorschläge für Sondierungsprämien oder kooperative Forschungsvorhaben können ständig ab Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zu den nachstehend genannten Terminen eingereicht werden: - Vorschläge für Sondierungsprämien, bei denen beabsichtigt ist, in Stufe 2 einen vollständigen Vorschlag für ein FTE-Projekt (industrielle Forschung) zu unterbreiten: 12.6.1996 (12.00); - Vorschläge für Sondierungsprämien, bei denen beabsichtigt ist, in Stufe 2 einen Vorschlag für ein kooperatives Forschungsvorhaben ("Gemeinschaftsforschung") einzureichen: 11.6.1997 (12.00) - Vorschläge für kooperative Forschungsvorhaben ("Gemeinschaftsforschung") (Stufe 2): 17.12.1997 (12.00). 5. Jede der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebene Information wird vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Desgleichen können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in ähnlichen Programmen angefordert werden. 6. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Bereich 1: Produktionstechnologien 1.1 Integration neuer Technologien in die Produktionssysteme 1.2 Entwicklung sauberer Produktionstechnologien 1.3 Rationelle Verwendung von Rohstoffen 1.4 Sicherheit und Zuverlässigkeit der Produktionssysteme 1.5 Humane und organisatorische Faktoren in Produktionssystemen Bereich 2: Werkstoffe und Technologien zur Produktinnovation 2.1 Werkstofftechnik 2.2 Neue Methoden für Produktentwicklung und Fertigung 2.3 Zuverlässigkeit und Qualität von Werkstoffen und Produkten 2.4 Technologien zur Wiederverwertung von Produkten am Ende ihres Lebenszyklus Bereich 3: Technologien für Verkehrsmittel Bereich 3 A: Technologien für die Luftfahrt 3 A.1 Luftfahrzeug-Entwurfsverfahren und Systemintegration 3 A.2 Luftfahrzeugproduktion 3 A.3 Technologien zur Effizienzverbesserung von Luftfahrzeugen 3 A.4 Umwelttechnologien 3 A.5 Technologien für Luftfahrzeugsicherheit 3 A.6 Technologien für den Luftfahrzeugbetrieb Bereich 3 B: Technologien für land- und wassergebundene Verkehrsmittel 3 B.1 Entwurf und Konstruktion von Fahrzeugen und Systemintegration 3 B.2 Fahrzeugproduktion 3 B.3 Technologien zur Verbesserung der Effektivität von Verkehrsmitteln 3 B.4 Umwelttechnologien 3 B.5 Technologien für die Sicherheit von Verkehrsmitteln 3 B.6 Technologien für den Betrieb von Verkehrsmitteln.Kontaktadressen: - FTE-Projekte und Vorschläge für thematische Netzwerke: European Commission; DG XII/C; 200 rue de la Loi (MO75); B-1049 Brussels; Tel. +32-2-2952345; Fax +32-2-2958046; Telex COMEU B 21877 - CRAFT-Vorschläge (Sondierungsprämien und kooperative Forschungsvorhaben): European Commission; DG XII/C; 200 rue de la Loi (MO75); B-1049 Brussels; Tel. +32-2-2955290; Fax +32-2-2994635; Telex COMEU B 21877