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Auftragsbekanntmachung: Zusammenspiel zwischen dem EU-EHS-Register und der Nachhandelsinfrastruktur auf den Finanzmärkten sowie Transparenz auf dem Kohlenstoffmarkt

Die Europäische Kommission hat eine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht zum Zusammenspiel zwischen dem EU-EHS-Register und der Nachhandelsinfrastruktur auf den Finanzmärkten sowie Transparenz auf dem Kohlenstoffmarkt. Das Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) ist ein Ecks...

Die Europäische Kommission hat eine Auftragsbekanntmachung veröffentlicht zum Zusammenspiel zwischen dem EU-EHS-Register und der Nachhandelsinfrastruktur auf den Finanzmärkten sowie Transparenz auf dem Kohlenstoffmarkt. Das Emissionshandelssystem der EU (EU ETS) ist ein Eckstein der Europäischen Union zur Bekämpfung des Klimawandels. Es ist ein Schlüsselinstrument zur kosteneffizienten Reduzierung der industriellen Treibhausgasemissionen. Der Auftragnehmer soll eine technische Analyse (einschließlich Analysen der Auswirkungen, sofern erforderlich) und eine Beratung der Kommission zu folgenden Themen leisten: - Zusammenspiel zwischen dem gemeinsamen EU-EHS-Register, der Nachhandelsinfrastruktur auf den Finanzmärkten, juristischer Sicherheit bei der Behandlung von Emissionszertifikaten in der EU sowie eine Beratung hinsichtlich der Vorteile und Modalitäten der Ausweitung der Richtlinie über Finanzsicherheiten auf Emissionszertifikate; - technische Elemente, die in delegierten Rechtsakten über Handelstransparenz abgedeckt werden sollen (vorher und nachher, für Handelsplätze und systematische Internalisierer), welche im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Vorschlag MiFIR - Markets in Financial Instruments Regulation) in solchem Maße geplant sind, wie solche Rechtsakte Emissionszertifikate und deren Derivate behandeln; - technische Elemente (insbesondere der Schwellenwert für die Wesentlichkeit), die in einem delegierten Rechtsakt über die Offenlegung von Insider-Informationen durch Marktteilnehmer bezüglich Emissionszertifikaten abgedeckt werden sollen, der im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Marktmissbrauch (Vorschlag MAR - Market Abuse Regulation) geplant ist. Der Auftragnehmer muss, gemäß den Anweisungen der Kommission, an der Ausarbeitung einer Konsultation der Interessengruppen mitwirken.Die offizielle Bekanntmachung finden Sie unter: ABl. S 65 vom 3. April 2012(öffnet in neuem Fenster)