Ankündigung des erstem Aufrufs zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Biomedizin und Gesundheitswesen"
Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung für die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das spezifische Programm über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Biomedizin und Gesundheitswesen (1994-1998): 1. Am 1.12.1994 hat sich der Ministerrat der Europäischen Union auf ein spezifisches Programm über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Biomedizin und Gesundheitswesen (1994-1998) geeinigt. Vor seiner formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wird der Text des Programms zur Zeit abschließend sprachlich geprüft. Diese Vorab-Bekanntmachung wird veröffentlicht, um die Durchführung des Programms zu beschleunigen, und um den Forschern angemessene Zeit zur Vorbereitung von Vorschlägen zu geben. Sobald das Programm formal verabschiedet ist, wird die Kommission eine formale Ausschreibung herausgeben. Es wird erwartet, daß diese Ausschreibung im Amtsblatt vom 16.1.1995 veröffentlicht wird. Forscher, die vorhaben, einen Vorschlag einzureichen, sollten berücksichtigen, daß die Kommission plant, die unten aufgeführten Stichtage für die Einreichung von Vorschlägen zu bestätigen, wenn die formale Ausschreibung veröffentlicht wird. Die Projektvorschläge für Forschung im Bereich Biomedizin und Gesundheitswesen müssen bis zum 31.3.1995 (12.00) bei der Kommission eingehen. 2. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe des Projekts schrittweise geringer wird. Hochschulen und anderen Einrichtungen, die keine analytische Buchführung anwenden, werden 100% der zusätzlichen Grenzkosten erstattet. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nicht verbundene juristische Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sein. 3. Der Beitrag der Gemeinschaft zu konzertierten Aktionen beläuft sich auf bis zu 100% der Kosten für die Konzertierung sowie die Mobilität und Ausbildung, die für die Durchführung notwendig sind. 4. Die Gemeinschaftsfinanzierung kann bis zu 100% der Kosten der spezifischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den ausgewählten Kostenteilungs- und konzertierten Aktionen für dieses Programm ausmachen. 5. Es sind auch Anträge auf Forschungsstipendien zwecks Weiterbildung mit einer Dauer von höchstens 12 bis 24 Monaten von Wissenschaftlern zulässig, die Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder anderer Staaten sind, die sich am Programm Biomedizin und Gesundheitswesen beteiligen. Diese müssen ebenfalls bis zu dem obigen Termin vorliegen. Anträge können während des Zeitraums 1995-1998 mit nachstehenden Einsendeterminen vorgelegt werden: 31.3.1996 für Gebiete 1, 2, 3 und 5 31.12.1996 für Gebiete 4, 6, 7 und 8 31.12.1997 für alle Gebiete. Die Ausbildung darf nicht in dem Land stattfinden, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller hat oder in dem er normalerweise ansässig ist. 6. Alle Informationen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen erhält, werden vertraulich behandelt. 7. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Ebenso können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in ähnlichen Programmen angefordert werden. 8. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: 1. Pharmazeutische Forschung 2. Forschung über biomedizinische Technologie und Ingenieurwesen 3. Hirnforschung 4. Forschung über Krankheiten von weitreichender sozio-ökonomischer Bedeutung, darunter: 4.1. Krebsforschung 4.2. Forschung über AIDS, Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten 4.3. Herz-Kreislauf-Forschung 4.4. Forschung über chronische Erkrankungen, Altern und altersbedingte Beschwerden 4.5. Forschung über berufliche und Umweltgesundheit 4.6. Forschung über seltene Erkrankungen 5. Forschung über das menschliche Genom 6. Public-Health-Forschung, einschließlich Forschung über Gesundheitsdienste 7. Forschung über biomedizinische Ethik 8. Horizontale Aktivitäten: ethische, soziale und rechtliche Aspekte und Demonstration.Kontaktadresse: European Commission EU Biomedical and Health Research; DG XII/E-4; 75 rue Montoyer; B-1040 Brussels