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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Erster Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Biomedizin und Gesundheitswesen"

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des spezifischen Programms über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich Biomedizin und Gesundheitswesen (1994-1998). Nach dem Beschluß des ...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des spezifischen Programms über Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich Biomedizin und Gesundheitswesen (1994-1998). Nach dem Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) und der Entscheidung des Rates über das spezifische Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich Biomedizin und Gesundheitswesen veröffentlicht die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für konzertierte Aktionen, Tätigkeiten auf Kostenteilungsbasis sowie spezifische für dieses Programm geeignete Massnahmen gemäß den Bestimmungen über die Durchführung des Programms in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die wissenschaftlichen und technischen Ziele und Forschungsaufgaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen (Hochschulen, Forschungszentren, Einrichtungen im Gesundheitswesen und Industrieunternehmen, einschließlich KMU), die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge für die im Arbeitsprogramm festgelegten Bereiche und Themen einzureichen. Die Projektvorschläge für Forschung im Bereich Biomedizin und Gesundheitswesen müssen bis zum 31.3.1995 (12.00) bei der Kommission eingehen. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft zu FTE-Projekten auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der Gesamtkosten, wobei die Beteiligung bei zunehmender Marktnähe des Projekts schrittweise geringer wird. Hochschulen und anderen Einrichtungen, die keine analytische Buchführung anwenden, werden 100% der zusätzlichen Grenzkosten erstattet. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei nicht verbundene juristische Personen aus verschiedenen Mitgliedstaaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziierten Staat beteiligt sein. Der Beitrag der Gemeinschaft zu konzertierten Aktionen beläuft sich auf bis zu 100% der Kosten für die Konzertierung sowie für die Mobilität und Ausbildung, die für die Durchführung notwendig sind. Die Gemeinschaftsfinanzierung kann bis zu 100% der Kosten der spezifischen Massnahmen im Zusammenhang mit den ausgewählten Kostenteilungs- und konzertierten Aktionen für dieses Programm ausmachen. Es sind auch Anträge auf Forschungsstipendien zwecks Weiterbildung mit einer Dauer von höchstens 12 bis 24 Monaten von Wissenschaftlern zulässig, die Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder anderer Staaten sind, die sich am Programm Biomedizin und Gesundheitswesen beteiligen. Anträge können während des Zeitraums 1995-1998 mit nachstehenden Einsendeterminen vorgelegt werden: 31.3.1996 für Gebiete 1, 2, 3 und 5 31.12.1996 für Gebiete 4, 6, 7 und 8 31. 12. 1997 für alle Gebiete. Die Ausbildung darf nicht in dem Land stattfinden, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller hat oder in dem er normalerweise ansässig ist. Alle Informationen, die die Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen erhält, werden vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung der Vorschläge (Informationspaket) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Ebenso können Beschreibungen bisheriger Arbeiten in ähnlichen Programmen angefordert werden. Nachstehend ein Überblick über das Arbeitsprogramm für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: 1. Pharmazeutische Forschung 2. Forschung über biomedizinische Technologie und Ingenieurwesen 3. Hirnforschung 4. Forschung über andere Krankheiten von weitreichender sozio-ökonomischer Bedeutung, darunter: 4.1. Krebsforschung 4.2. Forschung über AIDS, Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten 4.3. Herz-Kreislauf-Forschung 4.4. Forschung über chronische Erkrankungen, Altern und altersbedingte Beschwerden 4.5. Forschung über berufliche und Umweltgesundheit 4.6. Forschung über seltene Erkrankungen 5. Forschung über das menschliche Genom 6. Public-Health-Forschung, einschließlich Forschung über Gesundheitsdienste 7. Forschung über biomedizinische Ethik 8. Horizontale Aktivitäten: ethische, soziale und rechtliche Aspekte und Demonstration.

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