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Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Sicherheit bei der Kernspaltung"

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft im Bereich der Sicherheit bei der Kernspaltung (Reaktorsicherheit, Entsorgung und Strahlens...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum spezifischen Programm für Forschung und Ausbildung für die Europäische Atomgemeinschaft im Bereich der Sicherheit bei der Kernspaltung (Reaktorsicherheit, Entsorgung und Strahlenschutz) (1994-1998) (95/C 12/03). Aufgrund des Beschlusses des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Forschung und Ausbildung (1994-1998) (Beschluß Nr. 94/268 Euratom vom 26.4.1994 ABl. Nr. L 115 vom 6.5.1994 S. 31) und der Ratsentscheidung über das spezifische Programm für Forschung und Ausbildung im Bereich der Sicherheit bei der Kernspaltung, fordert die Europäische Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungs-, Ausbildungs- und andere hiermit in Zusammenhang stehende Aktivitäten auf. Gemäß Anhang I der Entscheidung über das spezifische Programm wurde ein Arbeitsprogramm festgelegt, das die detaillierten Ziele und die Art der durchzuführenden Vorhaben sowie die entsprechenden Finanzierungsregelungen enthält. Konsortien von Organisationen, die für eine Beteiligung an dem Programm in Frage kommen, werden aufgefordert, Vorschläge innerhalb der Bereiche und Themengebiete einzureichen, die nachstehend zusammengefaßt sind und im Abschnitt 4 des erwähnten Informationspakets einzeln aufgeführt werden. Die Bereiche und Themengebiete für Forschung und Ausbildung werden in der Regel im Rahmen von Vorhaben auf Kostenteilungsbasis in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm ausgeschrieben. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft für FuE-Vorhaben auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der gesamten zuschußfähigen Kosten. Die Beteiligung der Gemeinschaft sinkt in zunehmenden Masse mit der Marktnähe der Vorhaben. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung haben, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei juristische Personen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten beteiligt sein. Vorschläge für Vorhaben in den Bereichen Forschung und Ausbildung, die im Frühjahr 1995 bewertet werden sollen, müssen bei einer der unten angegebenen Adressen der Kommission bis zum 20.3.1995 (12.00) eingehen. Vorschläge, die für das Auswahlverfahren im Frühjahr 1996 bestimmt sind, werden bis zum 28.2.1996 (12.00) entgegengenommen. Die Gemeinschaft leistet auch Beiträge zu konzertierten Aktionen und thematischen Netzwerken sowie zu einzelnen Bereichen des Programms. Die finanzielle Unterstützung liegt im allgemeinen bei bis zu 100% der Kosten für die Koordinierung. Die Gemeinschaftsförderung für begleitende Massnahmen kann im allgemeinen 100% der Kosten solcher Massnahmen erreichen. Für alle diese Aktivitäten können ab Veröffentlichung dieser Aufforderung ständig Vorschläge bis zum 1.11.1997 (12.00) eingereicht werden. Alle der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebenen Informationen werden vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen (Informationspaket, Technische Anhänge und Antragsformulare) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf folgende Bereiche: Bereich A: Erforschung innovativer Ansätze A.1. Konzeptionelle Merkmale der Reaktorsicherheit A.2. Konzepte zum Brennstoffkreislauf, besonders Trennung und Transmutation (T&T) Bereich B: Reaktorsicherheit Schwere Störfälle B.1. Kerndegradation und -kühlbarkeit im Reaktorbehälter B.2. Verhalten und Kühlbarkeit des Coriums außerhalb des Reaktorbehälters B.3. Quellterm B.4. Verhalten des Sicherheitsbehälters und energetische Gefahren für den Sicherheitsbehälter Zusätzliche Massnahmen für die Sicherheit B.5. Unterstützende Aktivitäten (Massnahmen zur Bewältigung von Störfällen, Alterung) Bereich C: Entsorgung und endlagerungsradioaktiver Abfälle sowie Stillegung C.1. Sicherheitsaspekte der Endlagerung C.2. Unterirdische Forschungslabors C.3. Forschung zu grundlegenden Phänomenen; Stillegung der Strahlenexposition. Bereich D: Auswirkungen der Strahlenexposition auf Mensch und Umwelt D.1. Verständnis der Mechanismen der Strahlenwirkung und Epidemiologie D.2. Abschätzung von Strahlenrisiken D.3. Verringerung der Strahlenexposition Bereich E: Aufarbeitung von Vorfällen der Vergangenheit Folgen des Unfalls von Tschernobyl und anderer Strahlenunfälle E.1. Erkennung und Verbesserung der gesundheitlichen Auswirkungen E.2. Sanierung stark kontaminierter Gebiete E.3. Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle E.4. Einsätze zur Bewältigung von nuklearen Notfällen Kooperationsnetze E.5. Datenaufarbeitung E.6. Information der Öffentlichkeit

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