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Inhalt archiviert am 2022-11-17

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Ankündigung des Aufrufs zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Sicherheit bei der Kernspaltung"

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das spezifische Programm über die Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet de...

Die Europäische Kommission, GD XII, hat folgende Bekanntmachung veröffentlicht (die folgenden Angaben sind unverbindlich): Vorab-Bekanntmachung für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das spezifische Programm über die Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Sicherheit bei der Kernspaltung (Reaktorsicherheit, Entsorgung und Strahlenschutz) (1994-1998): 1. Am 1.12.1994 hat sich der Ministerrat der Europäischen Union auf ein spezifisches Programm über Forschung und Ausbildung auf dem Gebiet der Sicherheit bei der Kernspaltung (1994-1998) geeinigt. Vor seiner formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wird der Text des Programms zur Zeit abschließend sprachlich geprüft. Diese Vorab-Bekanntmachung wird veröffentlicht, um die Durchführung des Programms zu beschleunigen, und um den Forschern angemessene Zeit zur Vorbereitung von Vorschlägen zu geben. Sobald das Programm formal verabschiedet ist, wird die Kommission eine formale Ausschreibung herausgeben. Es wird erwartet, daß diese Ausschreibung im Amtsblatt vom 16.1.1995 veröffentlicht wird. Forscher, die vorhaben, einen Vorschlag einzureichen, sollten berücksichtigen, daß die Kommission plant, die unten aufgeführten Stichtage für die Einreichung von Vorschlägen zu bestätigen, wenn die formale Ausschreibung veröffentlicht wird. Die Bereiche und Themengebiete für Forschung und Ausbildung werden in der Regel im Rahmen von Vorhaben auf Kostenteilungsbasis in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen in Anhang III der Entscheidung über das spezifische Programm ausgeschrieben. 2. In der Regel liegt der Beitrag der Gemeinschaft für FuE-Vorhaben auf Kostenteilungsbasis bei höchstens 50% der gesamten zuschußfähigen Kosten. Die Beteiligung der Gemeinschaft sinkt in zunehmenden Masse mit der Marktnähe der Vorhaben. Hochschulen und andere Einrichtungen, die keine analytische Haushaltsrechnung haben, erhalten eine Erstattung auf der Grundlage von 100% der zusätzlichen Kosten. Im allgemeinen sollten an den Vorhaben mindestens zwei juristische Personen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten beteiligt sein. Vorschläge für Vorhaben in den Bereichen Forschung und Ausbildung, die im Frühjahr 1995 bewertet werden sollen, müssen bei einer der unten angegebenen Adressen der Kommission bis zum 20.3.1995 (12.00) eingehen. Vorschläge, die für das Auswahlverfahren im Frühjahr 1996 bestimmt sind, werden bis zum 28.2.1996 (12.00) entgegengenommen. 3. Die Gemeinschaft leistet auch Beiträge zu konzertierten Aktionen und thematischen Netzwerken sowie zu einzelnen Bereichen des Programms. Die finanzielle Unterstützung liegt im allgemeinen bei bis zu 100% der Kosten für die Koordinierung. Die Gemeinschaftsförderung für begleitende Maßnahmen kann im allgemeinen 100% der Kosten solcher Maßnahmen erreichen. Für alle diese Aktivitäten können ab Veröffentlichung dieser Aufforderung ständig Vorschläge bis zum 1. 11. 1997 (12.00) eingereicht werden. 4. Alle der Gemeinschaft im Zusammenhang mit Projektanträgen oder Verträgen gegebenen Informationen werden vertraulich behandelt. Nähere Einzelheiten über die Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen (Informationspaket, Technische Anhänge und Antragsformulare) und den Vertrag, der mit erfolgreichen Antragstellern geschlossen wird, sind auf Anfrage bei den Dienststellen der Kommission erhältlich. 5. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf folgende Bereiche: Bereich A: Erforschung innovativer Ansätze A.1. Konzeptionelle Merkmale der Reaktorsicherheit A.2. Konzepte zum Brennstoffkreislauf, besonders Trennung und Transmutation (T&T) Bereich B: Reaktorsicherheit Schwere Störfälle B.1. Kerndegradation und -kühlbarkeit im Reaktorbehälter B.2. Verhalten und Kühlbarkeit des Coriums außerhalb des Reaktorbehälters B.3. Quellterm B.4. Verhalten des Sicherheitsbehälters und energetische Gefahren für den Sicherheitsbehälter Zusätzliche Maßnahmen für die Sicherheit B.5. Unterstützende Aktivitäten (Maßnahmen zur Bewältigung von Störfällen, Alterung) Bereich C: Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie Stillegung C.1. Sicherheitsaspekte der Endlagerung C.2. Unterirdische Forschungslabors C.3. Forschung zu grundlegenden Phänomenen; Stillegung der Strahlenexposition. Bereich D: Auswirkungen der Strahlenexposition auf Mensch und Umwelt D.1. Verständnis der Mechanismen der Strahlenwirkung und Epidemiologie D.2. Abschätzung von Strahlenrisiken D.3. Verringerung der Strahlenexposition Bereich E: Aufbereitung von Vorfällen der Vergangenheit Folgen des Unfalls von Tschernobyl und anderer Strahlenunfälle E.1. Erkennung und Verbesserung der gesundheitlichen Auswirkungen E.2. Sanierung stark kontaminierter Gebiete E.3. Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle E.4. Ansätze zur Bewältigung von nuklearen Notfällen Kooperationsnetze E.5. Datenaufarbeitung E.6. Information der Öffentlichkeit.

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