Aufruf zu Vorschlägen für das spezifische Programm "Verbreitung und Optimierung der FTE-Ergebnisse" (Netz der EG-Verbindungsbüros)
Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Spezifisches Programm zur Verbreitung und Optimierung der Ergebnisse aus forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration (1994-1998) - Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für die Implementierung des Netzes der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (95/C 12/08).Gestützt auf den Beschluß des Europäischen Parlaments und des Ministerrates zur Annahme des 4. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (Beschluß 1110/94/EG vom 26.4.1994; ABl. Nr. L 126 vom 18.5.1994 S. 1) hat der Rat der Europäischen Union am 15.12.1994 eine Entscheidung betreffend ein spezifisches Programm zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse aus Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration (1994-1998) angenommen. Diese Entscheidung für dieses spezifische Programm sieht im einzelnen die Einrichtung eines Netzes von EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie in den Länder der Europäischen Union und den übrigen EWR-Ländern vor. Die Kommission ruft hiermit zur Einreichung von Vorschlägen auf. Eine Vorab-Bekanntmachung dieses Aufrufes zur Einreichung von Vorschlägen für die Einrichtung eines Netzes von EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 15.12.1994 veröffentlicht (ABl. Nr. S 241 vom 15.12.1994). - Zielsetzung und Tätigkeiten Das Programm sieht die Bildung eines Netzes von EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den übrigen EWR-Ländern vor. Wichtigstes Ziel des Netzes der EG-Verbindungsbüros ist die Förderung des Transfers von Forschungsergebnissen und Technologien entsprechend dem ermittelten Bedarf des lokalen industriellen Gefüges. Die beiden Haupttätigkeitsbereiche der Verbindungsbüros lassen sich wie folgt beschreiben: 1) Tätigkeiten in direkter Verbindung mit der Förderung von Innovation in der lokalen Industrie, insbesondere durch Nutzung von Forschungsergebnissen und Technologietransfer. Hierbei geht es darum, zunächst den lokalen technologischen Bedarf zu analysieren und dementsprechend die Weitergabe wissenschaftlicher und technologischer Information von der Forschung an die Industrie zu erleichtern. 2) Tätigkeiten in direkter Verbindung mit der Förderung der FTE-Programme der Gemeinschaft und der Nutzung ihrer Ergebnisse, insbesondere Bereitstellung von Information über die spezifischen Programme, Hilfe bei der Ausarbeitung von Forschungsprojekten, Unterstützung während der Projektrealisierung sowie bei der Nutzung von Ergebnissen. Die Verbindungsbüros stellen diesbezügliche Dienste für die innerhalb des Vierten Rahmenprogramms laufenden spezifischen Programme bereit. Darüber hinaus können die spezifischen Programme an die Verbindungsbüros herantreten, damit diese außer den in ihren Verträgen vorgesehenen Leistungen zusätzliche spezielle Dienste erbringen. In diesem Falle werden die zusätzlichen Arbeiten gesondert mit den betreffenden spezifischen Programmen direkt ausgehandelt. - Zweck des Aufrufs Zweck dieses Aufrufs ist es, mit einigen externen Einrichtungen oder Konsortien, die in einem in ihrer Bewerbung näher beschriebenen geographischen Raum in der Europäischen Union oder den übrigen EWR-Ländern die Aufgaben eines Verbindungsbüros übernehmen möchten, einen Vertrag abzuschließen. - Bedingungen Als Träger eines Verbindungsbüros bewerben können sich juristische Personen, Einrichtungen oder Gruppen aus dem öffentlichen oder privaten Sektor (siehe hierzu die Definition im Anhang III der Ratsentscheidung), die die in dieser Bekanntmachung aufgeführten und in dem nachgenannten Informationspaket näher beschriebenen Bedingungen erfüllen; es sind sowohl Einzelbewerbungen als auch Bewerbungen von Konsortien zulässig. - Finanzierung In der ersten Phase (1995-1997) ist für die Förderung des Netzes der EG-Verbindungsbüros für Forschung und Technologie ein geschätztes Budget von 18.000.000 ECU vorgesehen. Die Gemeinschaft kann sich in folgender Höhe an den Gesamtkosten beteiligen: - bis zu 75% in den ersten zwölf Monaten, - bis zu 66% in den folgenden zwölf Monaten, - bis zu 50% danach. Einrichtungen, die nicht über eine analytische Buchführung verfügen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet. Mit den erfolgreichen Bewerbern schließt die Kommission zunächst einen Vertrag über zwei Jahre; allerdings kann dieser Vertrag je nach Leistung des Vertragspartners bis zum Ende der Laufzeit des spezifischen Programms verlängert werden. - Bewerbungsverfahren Einrichtungen oder Konsortien, die einen Vorschlag einreichen möchten, müssen ein Informationspaket anfordern, das Anweisungen zum Aufbau der Bewerbung, Informationen zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und den Grundsätzen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung, Einzelheiten über die Bedingungen und Auswahlkriterien sowie sonstige allgemeine Hinweise enthält. Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen; sie muß von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter des Bewerbers unterzeichnet sein. Sie ist entsprechend den in dem Informationspaket genannten Modalitäten bis spätestens 15.3.1995 an die dort angegebene Anschrift zu senden. - Bearbeitung der Bewerbungen Die Kommission bewertet die Bewerbungen auf der Grundlage der in dieser Bekanntmachung genannten und in dem Informationspaket näher beschriebenen Bedingungen und Kriterien; dabei können ggf. unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden.