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Europa-Abkommen zwischen der EU und Rumänien

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Beschluß des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 über den Abschluß des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits (94/907/EGKS, EG, Euratom...

Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Beschluß des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 über den Abschluß des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits (94/907/EGKS, EG, Euratom). Das Abkommen regelt die wirtschaftliche Zusammenarbeit auf folgenden Gebieten: - Wissenschaft und Technik; - allgemeine und berufliche Bildung; - Energie; - Umwelt; - Verkehr. Das Abkommen trägt der Erkenntnis Rechnung, daß die Gemeinschaft und Rumänien die Bindungen stärken und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit enge und dauerhafte Beziehungen aufnehmen wollen, die die Teilnahme Rumäniens an dem europäischen Integrationsprozeß ermöglichen würden, womit die Beziehungen ausgebaut und erweitert werden, die in der Vergangenheit hergestellt wurden.

Länder

Rumänien

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