Ratsentschließung über radioaktive Abfälle
Offizieller Titel der Amtsblattveröffentlichung: Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1994 über radioaktive Abfälle (94/C 379/01). Der Rat vertritt die Auffassung, daß im Interesse des Schutzes der Bürger der Europäischen Union gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und im Interesse des Umweltschutzes umfassende politische Konzepte zur Entsorgung radioaktiver Abfälle vonnöten sind, zu denen unter anderm alle Stufen des Kernbrennstoffzyklus gehören. Der Rat fordert die Kommission auf, ihre Arbeiten fortzusetzen, um zur Festlegung der Voraussetzungen beizutragen, nach denen diese Materialien in der Gemeinschaft unter gleichen Bedingungen zum Recycling und zur Wiederverwendung freigegeben werden können.