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Begrenzung und Verringerung der CO2-Emissionen vor 2005-2010

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Derzeitigen Analysen zufolge werden die CO2-Emissionen in der EU bei den heutigen Aussichten in bezug auf Energiepreise und Wirtschaftswachstum um ca. 5% bis 8% gegenüb...

Der Text dieser Nachricht wurde unverändert aus der Datenbank RAPID der Europäischen Kommission übernommen: Derzeitigen Analysen zufolge werden die CO2-Emissionen in der EU bei den heutigen Aussichten in bezug auf Energiepreise und Wirtschaftswachstum um ca. 5% bis 8% gegenüber dem Stand von 1990 ansteigen. Mögliche neue Massnahmen auf Gemeinschaftsebene werden sich bis zum Jahr 2000 angesichts des Zeitaufwands für die Ausarbeitung der Vorschläge nur begrenzt auswirken. Daher weist die Kommission auf die immense Bedeutung hin, die der Verwirklichung des Stabilisierungsziels zukommt. Hierzu müssen die laufenden Programme der Union und der Mitgliedstaaten, zu denen auch die Einführung einer Kohlenstoff-/Energiesteuer gehört, energischer durchgesetzt werden. Die Europäische Union sollte sich zur Durchführung der notwendigen Massnahmen verpflichten, um zunächst ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 zu stabilisieren und sie anschließend bis 2010 zu begrenzen und abzubauen. Sie sollte ferner auf die Bedeutung hinweisen, die der Entwicklung kostenwirksamer Strategien zukommt, in der Hoffnung, daß andere Nationen künftig eine nachhaltigere Politik verfolgen werden. Dies ist die wichtigste Botschaft des Arbeitspapiers der Kommission über die "Strategie der EU in der Frage der Klimaveränderung: Optionen", das heute aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Kommissionsmitglieder Frau Bjerregaard und Herr Papoutsis im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern Frau Cresson und Herrn Monti verabschiedet wurde. Das Papier, das aufgrund einer Aufforderung des Rates Umwelt vom 15.-16. Dezember 1994 erstellt wurde, enthält eine erste Analyse der politischen Optionen, die zur Begrenzung und Verringerung der CO2-Emissionen vor dem Horizont 2005-2010 in Betracht kommen. Diese Frage wird im Rahmen des Beitrags der Europäischen Union zur Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens über Klimaveränderungen behandelt, die vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin stattfindet. Wie Umweltkomissarin Bjerregaard erklärte: "zeigt das Arbeitspapier eindeutig, daß die Umweltproblematik horizontal gelagert ist und horizontale Lösungen erfordert. Eine wirksame Umweltpolitik verbindet verschiedene andere politische Massnahmen miteinander, um ihre Ziele zu erreichen. Der Abbau der CO2-Emissionen in der Union richtet sich nach energie-, verkehrs-, steuer-, forschungs- und außenpolitischen Massnahmen und der Intensität der Bemühungen in den jeweiligen Bereichen. Die Ergebnisse all dieser politischen Massnahmen werden zur Stabilisierung und Verringerung der CO2-Emissionen in der Union führen." Energiekomissar Papoutsis äußerte sich dazu wie folgt: "Der Abbau der CO2-Emissionen ist in ein umfassendes, integriertes politisches Maßnahmenpaket auf Unions- und auf einzelstaatlicher Ebene einzubetten. Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die im Rahmen des künftigen Programms SAVE II intensiviert werden müssen, sind konkreter Bestandteil der Strategie zur Stabilisierung und Verringerung der CO2- Emissionen. Die Einbindung erneuerbarer Energien in den Energiemarkt ist gleichfalls ein strategisches Ziel, das mit dem Ausbau des Programms ALTENER verfolgt wird. Die Union muß ihren internationalen Verpflichtungen in der Frage der Klimaveränderung mit einer Strategie nachkommen, die energie- und umweltpolitische Ziele vereinigt." Schätzungen der Kommission zufolge, die sich auf den Zeithorizont 2005- 2010 beziehen, ist ein erhebliches technisches Potential zur Begrenzung und Verringerung der CO2-Emissionen über das Jahr 2000 hinaus vorhanden, sofern positive Synergien zwischen der Strategie in der Frage der Klimaveränderung und anderen politischen Bereichen genutzt werden. Damit ließen sich die CO2-Emissionen bis 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um bis zu 10 % verringern. Die Nutzung des technischen Potentials erfordert kühne, durchgreifende politische Massnahmen der Union und der Mitgliedstaaten. Im Arbeitspapier der Kommission werden folgende prioritäre Bereiche aufgezeigt: - Verbesserung der Energieeffizienz und Verbreitung erneuerbarer Energien, - Vollendung des Binnenmarktes für Energie, - Umstellung auf andere Verkehrsträger, - Überprüfung der Energiesteuern im Hinblick auf eine Anhebung, - gezieltere FuE-Politik und - verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern. Die Kommission weist daraufhin, daß viele dieser Massnahmen im Rahmen bestehender Instrumente eingeführt werden können, um nicht nur für die Umwelt, sondern auch in anderen politischen Bereichen wie Energie, FuE und Verkehr wesentliche Vorteile zu erzielen und Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu verbessern, wie bereits im Weißbuch der Kommission vom Dezember 1993 dargelegt wurde. Bei der Aufstellung ihrer Liste von Optionen stützte sich die Kommission auf die Schlußfolgerungen des Rates vom 15.-16. Dezember 1994 und war vor allem bestrebt, die bisherigen Erfahrungen einzubringen. Zunächst ist aus strategischer Sicht das Ziel der CO2-Begrenzung stärker in andere politische Bereiche einzubeziehen. Aus politischer Sicht ist die damit verbundene Herausforderung möglicherweise unterschätzt worden. Daher müssen in all diesen politischen Bereichen weitgehende Verpflichtungen eingegangen werden, um die CO2-Emissionen erfolgreich zu begrenzen. Aufgrund der Ratsverhandlungen und der Beratungen auf der Berliner Konferenz wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt eine ausführlichere Mitteilung erstellen.

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