Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Article available in the following languages:

Kommission prüft dritte strategische Allianz im Telekommunikationssektor

Die Europäische Kommission prüft derzeit die dritte strategische Allianz im Telekommunikationssektor.Im Juli 1994 genehmigte sie das Joint Venture von "British Telecom" und dem US-amerikanischen Fernnetzbetreiber MCI. Eine zweite geplante Allianz zwischen der "Deutschen Teleko...

Die Europäische Kommission prüft derzeit die dritte strategische Allianz im Telekommunikationssektor.Im Juli 1994 genehmigte sie das Joint Venture von "British Telecom" und dem US-amerikanischen Fernnetzbetreiber MCI. Eine zweite geplante Allianz zwischen der "Deutschen Telekom" und "France Telecom" wird derzeit ebenfalls von der Kommission geprüft. Partner der dritten Allianz sind Telekommunikationsbetreiber aus den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und Spanien. Sie haben das Unternehmen "Unisource" gegründet, das in mehrfacher Hinsicht mit dem US-amerikanischen Fernnetzbetreiber und Gerätehersteller AT&T verflochten ist. Die Bedeutung der beteiligten Partner für den Telekommunikationsmarkt hat die Kommission dazu veranlaßt, ein Prüfverfahren einzuleiten; Gegenstand der Prüfung sind die Vereinbarungen über "Unisource" sowie dessen Verflechtungen mit AT&T. Die betreffenden Unternehmen wurden formell aufgefordert, Auskünfte zu erteilen. In jüngster Zeit war der Telekommunikationsmarkt in der EU von zwei parallelen Entwicklungen geprägt: beschleunigte Liberalisierung und Gründung "strategischer Allianzen" zwischen öffentlichen Telekombetreibern, die zuvor Monopolstellungen auf den heimischen Märkten innehatten. Grund für diese strategischen Allianzen ist im allgemeinen der Wunsch nach modernsten, nahtlosen Ende-zu-Ende-Kommunikationsdiensten (großräumig oder sogar weltumspannend). Die rasche Entwicklung neuer Technologien und das Bedürfnis der Dienstanbieter, die interessantesten Kunden, also mächtige multinationale Konzerne, weltweit zu bedienen, haben die Telekombetreiber veranlaßt, mit anderen zusammenzuarbeiten, anstatt den neuen Markt alleine erobern zu wollen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann nicht vorhergesagt werden, ob derartige Allianzen gut oder schlecht sind. Aufgrund der starken Position und des technischen Know-hows der betreffenden Telekombetreiber ist eine sorgfältige Prüfung anhand der Wettbewerbsvorschriften der EU in der Regel jedoch angesagt. Nur so kann vermieden werden, daß die mühsam erreichte Liberalisierung nicht durch wettbewerbsfeindliche, kartellartige Vereinbarungen gefährdet wird. Bisher hat die Kommission eine einzige formelle Ausnahmegenehmigung in diesem Bereich erteilt, und zwar bei "Concert", dem Joint Venture von "British Telecom" und MCI. Dies war u.a. möglich, weil die Dienste von "Concert" im eigentlichen Sinne global ausgelegt sind und die Telekommunikationsmärkte beider Muttergesellschaften dem Wettbewerb 'de facto' offenstehen.