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Aufruf zu Vorschlägen der Mitgliedstaaten für LEONARDO DA VINCI

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Vorschläge zur Teilnahme am Programm LEONARDO DA VINCI; Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einze...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Vorschläge zur Teilnahme am Programm LEONARDO DA VINCI; Vergabestelle: Europäische Kommission. Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Die Europäische Kommission, GD XIII (Telekommunikation, Informationsmarkt und Nutzung der Forschungsergebnisse) hat Informationen zu den Aufrufen für Vorschläge zur Teilnahme am Programm LEONARDO DA VINCI veröffentlicht. Die Organisation der Aufrufen zu Vorschlägen erfolgt in der Verantwortlichkeit der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden Länder. Jeder Mitgliedstaat und jedes aus der EFTA/dem EWR teilnehmende Land wird dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen im betreffenden Land für die Projekte zu organisieren und zu veröffentlichen, die die Teilbereiche I.1.1 ("Pilotprojekte, die auf die Unterstützung der Verbesserung der Berufsbildungssysteme und -massnahmen in den Mitgliedstaaten abzielen"), III.1 ("Verbesserung der Sprachkenntnisse") und III.3.a) ("Verbreitung von Innovationen in der beruflichen Bildung") betreffen. Die Kommission und jeder Mitgliedstaat oder das aus der EFTA/dem EWR teilnehmende Land achten darauf, eine koordinierte Informationspolitik zu betreiben, damit die verschiedenen Vorschläge von Projekten weitmöglichst verbreitet werden können, mit dem Ziel, eine perfekte Transparenz bei der Auswahl zu erhalten, eine optimalen Zugang aller Antragsteller zu garantieren und alle Zielgruppen erreichen zu können. Der LEONARDO-Beschluß sieht die Aufstellung von Prioritäten und des jährlichen Arbeitsprogramms hinsichtlich gemeinschaftlicher Massnahmen vor. Nach Beratung mit dem LEONARDO-Ausschuß hat die Kommission für 1995 die unten aufgeführten Prioritäten hinsichtlich gemeinschaftlicher Massnahmen bezüglich des Teilbereiches I.1.1 aufgestellt. Einerseits berücksichtigen diese Prioritäten Themen, die Punkt I.2 des Anhangs zum LEONARDO-Beschluß betreffen, und anderseits die Ergebnisse des europäischen Rats vom Dezember 1994 in Essen im Bereich der beruflichen Bildung, einschließlich der Weiterverfolgung von Arbeiten im Rahmen des Weißbuchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Prioritäten für den Teilbereich I: a) Anpassung der Methoden und Inhalte der beruflichen Ausbildung und die Verbesserung der Qualität und des Stellenwerts der von den Jugendlichen erworbenen Qualifikationen. In diesem Zusammenhang sind die Berufsberatung, die Entwicklung der Kreativität, der Initiative und des Unternehmungsgeists, der Technologiekultur im Lehrprozeß sowie der Erwerb von Schlüsselkompetenzen als Basis des lebenslangen Lernens zu verstärken; b) Verbesserung der besonderen Methoden und Inhalte für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen, insbesondere die Entwicklung von Möglichkeiten für Jugendliche ohne Qualifikation zum Erwerb einer Erstqualifizierung nach einer Unterbrechung von mehreren Jahren (Konzept der "zweiten Chance") und Verstärkung der Bildungsmöglichkeiten nicht Qualifizierter oder diejenigen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind (aufgrund sozioökonomischer, geographischer oder ethnischer Faktoren bzw. körperlicher oder geistiger Behinderungen); c) die Förderung der Berufsbildung und der Erwerb von Kompetenzen in den Bereichen und Sektoren, die mit neuen Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. in den Bereichen Umwelt und Gesundheit sowie Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz) verbunden sind; d) die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Schulen mit den sozio-ökonomischen Akteuren, um Lehrsysteme und alternierende Systeme, die sich aus Praktika auf allen Ebenen, die integraler Bestandteil der Berufsbildung sind, zusammensetzen, zu entwickeln; e) die Entwicklung der Qualität hinsichtlich des Angebots in der Berufsbildung. Definition von Einzelpunkten innerhalb der gemeinschaftlichen Prioritäten für den jeweiligen Mitgliedstaat bzw. das Teilnehmerland aus der EFTA/dem EWR: Um die Qualität der Berufsbildungssysteme und Berufsbildungsmaßnahmen zu fördern und deren Innovationskapazität zu unterstützen, können die Mitgliedstaaten und die Teilnehmerstaaten aus der EFTA/dem EWR einige der auf gemeinschaftlicher Ebene gemeinsam festgelegten Prioritäten besonders hervorheben. Prioritäten für die Teilbereiche III.1 und III.3.a) Für die Massnahmen aus den Teilbereichen III.1 und III.3.a) werden keine spezifischen Prioritäten vorgeschlagen. Das "Vademecum" und der "Leitfaden für Antragsteller" beschreiben die Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit und die anzuwendenden Kriterien sowie die Bedingungen für die Gewährung gemeinschaftlicher Unterstützung. Beide Dokumente können auf Anfrage in allen Gemeinschaftssprachen von den nationalen Koordinierungsstellen für Leonardo in jedem teilnehmenden Land und von dem Büro für fachliche Unterstützung, das eingerichtet worden ist, um der Kommission bei der Durchführung von Leonardo behilflich zu sein, bezogen werden. (Siehe Text unter (TXT)) - Inhalt und Einreichungsart der Anträge Was den Inhalt und die Art und Weise der Einreichung der Anträge betrifft, müssen sich die Antragsteller auf das "Vademecum" und den "Leitfaden für Antragsteller" beziehen. Dort finden sie allgemeine Informationen und Ratschläge, die ihnen helfen werden, alle erforderlichen Angaben machen zu können, so daß die Kommission die Qualität und den Wert ihrer Bewerbung für das Programm Leonardo beurteilen kann. Aufgrund der für 1995 verfügbaren begrenzten Mittel für das Programm Leonardo wird während des Auswahlverfahrens besonders auf die Qualität der Projekte geachtet werden. Daher sind die potentiellen Antragsteller gebeten, die Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit, die im "Vademecum" und im "Leitfaden für Antragsteller" dargelegt sind, sowie die angegebenen Prioritäten genau zu beachten. Die Antragsteller werden darauf hingewiesen, daß zur Erleichterung der Bildung transnationaler Partnerschaften, die transnationale Pilotprojekte im Rahmen von Teilbereich I vorlegen möchten, vorgesehen ist, Kontaktseminare in Zusammenarbeit mit der Kommission zu organisieren. Diese Seminare werden darauf abzielen, es den potentiellen Antragstellern, die noch nicht an einem transnationalen Pilotprojekt teilgenommen haben, zu ermöglichen, Kontakte aufzunehmen, um die Vorbereitung von Vorschlägen zu transnationalen Pilotprojekten zu erleichtern, die bei den Nationalen Koordinierungsstellen einzureichen sind.

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