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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Aufruf zur Einreichung von Anträgen für das Programm LEONARDO DA VINCI

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat einen allgemeinen Aufruf zur Einreichung von Anträgen bezüglich des Aktionsprogramms zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (LEONARDO DA VINCI) veröffentlicht. Der Aufruf steht den 15 Mitgliedstaaten ...

Die Europäische Kommission, GD XXII, hat einen allgemeinen Aufruf zur Einreichung von Anträgen bezüglich des Aktionsprogramms zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik der Europäischen Gemeinschaft (LEONARDO DA VINCI) veröffentlicht. Der Aufruf steht den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmenden EFTA-Ländern offen und erstreckt sich auf die folgenden Maßnahmen des Programms LEONARDO DA VINCI: - Teilbereich II: Unterstützung für die Verbesserung der Berufsbildungsmaßnahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Unternehmen; - Teilbereich III.2.a: Erhebung und Analysen im Bereich der beruflichen Bildung. Die Bekanntmachung umfaßt auch allgemeine Informationen zu dem Aufruf zur Einreichung von Anträgen, die auf nationaler Ebene zu veröffentlichen sind, bezüglich: - Teilbereich I.1.1: Unterstützung bei der Verbesserung der Berufsbildungssysteme und -maßnahmen in den Mitgliedstaaten; - Teilbereich I.1.2: Transnationale Vermittlungs- und Austauschprogramme; - Teilbereich III.1: Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sprachkenntnisse; - Teilbereich III.2.a: Erhebungen und Analysen im Bereich Berufsbildung; - Teilbereich III.3.a: Verbreitung von Innovationen in der beruflichen Bildung. Für alle Maßnahmen in den Teilbereichen I, II und III (Vorschläge für Pilotprojekte, transnationale Vermittlungs- und Austauschprogramme, Erhebungen und Analysen) des Programms LEONARDO DA VINCI sieht die Kommission folgende fünf Prioritäten vor: - Erwerb von neuen Qualifikationen; - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen; - Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung; - Förderung von Investitionen in die Humanressourcen; - Förderung des breiten Zugangs zu Bildungsangeboten durch moderne Technologien der Informationsgesellschaft im Sinne des lebensbegleitenden Lernens. Interessenten wird empfohlen, weitere Einzelheiten dem "Vademecum" für LEONARDO DA VINCI und den Antragsformularen sowie der offiziellen Bekanntmachung der Ausschreibung zu entnehmen. Vademecum und Antragsformulare sind in allen Sprachen der Gemeinschaft erhältlich und beschreiben die Voraussetzungen für die Förderung und die anzuwendenden Kriterien sowie die Bedingungen für die Gewährung einer gemeinschaftlichen Unterstützung. Darüber hinaus wird die Kommission in verschiedenen Mitgliedstaaten und in Brüssel eine Anzahl von "Informations- und Sitzungstagen" veranstalten. Interessierte sollten sich bezüglich zusätzlicher Informationen und zur Bekanntgabe ihres Interesses an einer Teilnahme an ihre nationalen Behörden und/oder das Büro für fachliche Unterstützung in Brüssel wenden. Weitere Informationen: Büro für fachliche Unterstützung Programm LEONARDO DA VINCI 9 Avenue de l'Astonomie B-1210 Brussels Tel. +32-2-2270100; Fax +32-2-2270101 Das Vademecum und die Antragsformulare sind auch im Internet verfügbar: Server "EUROPA": http://www.cec.lu/en/comm/dg22/leonar.do.html

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