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Schutz des Waldes vor Luftverschmutzung

Am 21. Juni 1995 nahm die Europäische Kommission eine neue Verordnung über den Schutz des Waldes vor Luftverschmutzung an (Verordnung (EG) Nr. 1398/95). Mit dieser Verordnung wird die vorherige Verordnung Nr. 1696/87 der Kommission (ABl. Nr. L 161 vom 22. Juni 1987) geänder...

Am 21. Juni 1995 nahm die Europäische Kommission eine neue Verordnung über den Schutz des Waldes vor Luftverschmutzung an (Verordnung (EG) Nr. 1398/95). Mit dieser Verordnung wird die vorherige Verordnung Nr. 1696/87 der Kommission (ABl. Nr. L 161 vom 22. Juni 1987) geändert, in der genaue Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung Nr. 3528/86 des Rates (ABl. Nr. L 326 vom 21. November 1986) zum Schutz des Waldes in der Gemeinschaft vor Luftverschmutzung (Erhebungen, Netz, Berichte) erlassen worden waren. Mit dieser Verordnung sollte der Wald in der Gemeinschaft vor Luftverschmutzung geschützt werden, indem den Mitgliedstaaten ein Mittel in die Hand gegeben wurde, mit dem sie auf identischer methodischer Grundlage den Zustand der Wälder regelmäßig überprüfen konnten. Ein Netz bestimmter Flächen dient dabei der intensiven und ständigen Überwachung. Die auf diese Weise ermittelten Daten übermitteln die Mitgliedstaaten an die Kommission. Die vorliegende Änderung der bestehenden Verordnung ergab sich aus dem Beitritt Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union. Zu den besonderen Waldgegebenheiten der nördlichen Teile Finnlands und Schwedens gehören unter anderem weite Gebiete mit homogenen Baumbeständen und Geländeverhältnissen, so daß eine Änderung der bestehenden gemeinsamen Verfahren der regelmäßigen Walderhebung geboten erschien. Im einzelnen geht es darum, daß die Erhebung in einem vergrößerten Raster von höchstens 32×32km zulässig ist, während sich die Größe des Rasters normalerweise auf 16x16km beläuft.

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