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Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Regelung über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung veröffentlicht. Der Vertrag der Gemeinschaft über den Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung wurde 1986 durch die Ver...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Regelung über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung veröffentlicht. Der Vertrag der Gemeinschaft über den Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung wurde 1986 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3528/86 vereinbart. Der Vertrag hat ein Netz von Beobachtungsflächen zur intensiven, fortlaufenden Überwachung der Forstökosysteme aufgebaut. Die so gesammelten Daten werden von den Mitgliedstaaten an die Kommission weitergeleitet und für die Erstellung einer regelmäßigen Studie über den Waldschaden verwendet. Die Ergebnisse der systematischen Erhebungen lassen deutlich erkennen, daß sich die Waldschäden in der räumlichen und zeitlichen Entwicklung auf das ganze Gebiet der Europäischen Union erstrecken. Die Kommission ist der Ansicht, daß eine Verlängerung dieser Überwachungssysteme über einen längeren Zeitraum das Verständnis der kausalen Beziehung zwischen äußeren Einflüssen und Veränderungen im Forstökosystem verbessern wird. Sie schlägt daher vor, die Gemeinschaftsmaßnahme um weitere fünf Jahre bis 2001 zu verlängern. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung dieses Fünfjahresprogramms werden auf 40 Millionen ECU veranschlagt.

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