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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Europäisches Jahr für lebenslange Bildung und Ausbildung: Leitlinien

Die Europäische Kommission (GD XXII - Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend) hat Leitlinien für die Teilnahme am für 1996 vorgesehenen Europäischen Jahr für lebenslange Bildung und Ausbildung herausgegeben. Das allgemeine Ziel dieses speziell der Bildung gewidmeten Jahr...

Die Europäische Kommission (GD XXII - Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend) hat Leitlinien für die Teilnahme am für 1996 vorgesehenen Europäischen Jahr für lebenslange Bildung und Ausbildung herausgegeben. Das allgemeine Ziel dieses speziell der Bildung gewidmeten Jahres besteht darin, den Europäern das Konzept der lebenslangen Bildung und Ausbildung näher zu bringen und die globale Bedeutung der Rolle von allgemeiner und beruflicher Bildung am Vorabend des 21. Jahrhunderts zu verdeutlichen. Besondere Beachtung findet dabei all das, was mit der Informationsgesellschaft zusammenhängt. Im einzelnen bestehen die Ziele des Jahres in folgendem: - Beitrag des Konzepts des lebensbegleitenden Lernens zur Förderung der persönlichen Entwicklung und Initiativkraft des einzelnen, seiner Integration in das Arbeitsleben und die Gesellschaft, der Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozeß und der Fähigkeit zur Anpassung an sich wandelnde Bedingungen in wirtschaftlicher, technologischer und sozialer Hinsicht; - Betonung der Bedeutung einer qualitativ hochwertigen allgemeinen Bildung, die ausnahmslos allen offensteht, und Förderung der beruflichen Bildung für alle Jugendlichen als Voraussetzung für den Übergang in das Berufsleben; - Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen; - Sensibilisierung der Sozialpartner in bezug auf die Bedeutung der Schaffung von Möglichkeiten für lebensbegleitendes Lernen unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Europas und eines beschäftigungsintensiven Wirtschaftswachstums; - Gegenüber den Eltern Verdeutlichung der Bedeutung, die die allgemeine und berufliche Bildung für Kinder und Jugendliche gerade unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens hat; Aufzeigen der Rolle der Eltern; - Entwicklung der europäischen Dimension bei der beruflichen Erst- und Weiterbildung, Förderung von gegenseitigem Verstehen und von Mobilität in Europa, Zusammenarbeit im Bildungsbereich; - Verbreitung von Informationen über die Aktivitäten der Europäischen Union auf diesem Gebiet, und dabei besonders in bezug auf die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Förderung der Fremdsprachenkenntnisse. Die Vorbereitung des Jahres erfordert die Zusammenarbeit mit den Programmen SOCRATES und LEONARDO DA VINCI der Gemeinschaft, interessierten Direktionen der Europäischen Kommission, Verwaltungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen sowie sonstigen internationalen Organisationen mit Interesse am Konzept des lebensbegleitenden Lernens (Europarat, OECD, UNESCO usw.). Die entsprechenden Informationsaktivitäten im Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens werden durch Maßnahmen in verwandten Gebieten wie Sozial- und Beschäftigungspolitik, Forschung und technologische Entwicklung, Telematikanwendungen, kleine und mittlere Unternehmen und die allgemeine Informationspolitik der Kommission ergänzt. Folgende Zielgruppen stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten während des Europäischen Jahres für lebenslange Bildung und Ausbildung: - Schulen, Universitäten und sonstige Bildungseinrichtungen; - Organisationen und Vereinigungen, die sich für die Interessen der Jugend, Frauen und älteren Personen einsetzen; - Kleine und mittlere Unternehmen; - Minister, Politiker und Meinungsführer; - Behörden auf regionaler und lokaler Ebene; - Handelskammern, Berufsverbände und Gewerkschaften; - Organisationen, die auf dem Gebiet der Chancengleichheit tätig sind. Personen oder Einrichtungen und Unternehmen, die sich am Europäischen Jahr beteiligen möchten, werden aufgefordert, Vorschläge einzureichen, die sich an den o.g. Zielen und Zielgruppen orientieren. Werden Veranstaltungen vorgeschlagen, so müssen diese zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1996 stattfinden. Vorbereitende Veranstaltungen, die ab dem 1. September 1995 durchgeführt werden dürfen, kommen ebenfalls in Betracht. Die Bezuschussung der Gemeinschaft wird 50% der Gesamtkosten des jeweiligen vorgeschlagenen Projekts nicht überschreiten. Angesichts der zu erwartenden Anzahl an Vorschlägen und dem relativ bescheidenen Budget für das Jahr (8 Mio. ECU über einen Zeitraum von zwei Jahren) werden die Submittenten aufgefordert, andere Finanzierungsquellen ausfindig zu machen, Sponsorenschaft eingeschlossen. In jedem Mitgliedstaat sollen im Anschluß an die endgültige Billigung des Jahres durch das Europäische Parlament und den Rat nationale Koordinierungsstellen eingerichtet werden. Ein Verzeichnis dieser Koordinierungsstellen wird sofort nach deren Einrichtung erstellt.

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