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Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates

Die Europäische Kommission hat einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (95/C 165/07) veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde zu umfassenden Methoden der Begutachtung des Zu...

Die Europäische Kommission hat einen geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (95/C 165/07) veröffentlicht. Die vorgeschlagene Richtlinie würde zu umfassenden Methoden der Begutachtung des Zustands der Umwelt führen. Sie würde besonders bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von industriellen Großanlagen eingesetzt, wobei in der Richtlinie auch Vorschriften über die Genehmigung des Betriebs bestimmter Industrieanlagen enthalten sind. Mit den vorliegenden Änderungen wird eine Reihe von Vorschriften des ursprünglichen Texts erweitert und klarer gefaßt. Sie beziehen sich besonders auf Gebiete, in denen die Mitgliedstaaten schärfere Maßnahmen ergreifen können, als dies in der Verordnung vorgesehen war. Dazu zählen u.a. folgende Punkte: - Bestimmung von besonders schutzbedürftigen Gebieten und daraus folgende Untersagung bestimmter Anlagen in diesen Gebieten; - Nutzung von wirtschaftlichen Instrumenten in Fällen, wo dies angeraten erscheint; - Ausweitung des in der Richtlinie enthaltenen Verzeichnisses von Umweltverschmutzung hervorrufenden Stoffen. Weiterhin ist festgelegt, daß die Unternehmen für die Bereitstellung von Informationen gemäß den Bestimmungen der Richtlinie eine Gebühr erheben dürfen, vorausgesetzt diese sind angemessen und übersteigen nicht die Verwaltungskosten für die Bereitstellung der Informationen.

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