Gemeinsamer Standpunkt des Rates über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Text seines gemeinsamen Standpunkts im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie über die integrierte Vemeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung veröffentlicht. Diese Richtlinie hat den Zweck, die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden zu integrieren. Die Richtlinie beabsichtigt, die Bedenken anzusprechen, daß getrennte Konzepte zur Emissionskontrolle in diesen drei Umweltmedien dazu führen können, die Verschmutzung der Umwelt von einem Umweltmedium auf ein anderes zu verlagern, anstatt die Umwelt insgesamt zu schützen. In diesem Sinne führt der Erlaß der Richtlinie ein Unmwelt-Genehmigungsverfahren für eine große Anzahl der in Anhang I der Richtlinie genannten Industrieanlagen in der Europäischen Union ein. Er sieht Maßnahmen zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden - darunter auch den Abfall betreffende Maßnahmen - vor, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Anlagen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, erhalten keine Genehmigung. Der Erlaß der Richtlinie sieht auch Bestimmungen für die Koordinierung der Genehmigungsverfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten vor. Der gemeinsame Standpunkt des Rates trifft Maßnahmen zur anschließenden Annahme der Emissionsgrenzwerte der Gemeinschaft für bestimmte verschmutzende Stoffe auf der Grundlage eines Informationsaustauschs mit den Mitgliedsstaaten. Er betrifft auch Maßnahmen für den Ausschluß von Anlagen oder Teilen davon, die für Forschung, Entwicklung und das Testen neuer Produkte und Verfahren auf dem Gebiet der vorgesehenen Richtlinie benutzt werden.