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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Standpunkt des Rates zu Leitlinien für transeuropäische Elektrizitäts- und Ergasnetze

Der Rat hat einen gemeinsamen Standpunkt zu einer Reihe von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich angenommen, mit denen Art und Umfang des Tätigwerdens der Gemeinschaft für die Schaffung von Elektrizitäts- und Erdgasnetzen bestimmt werden. Die vorrang...

Der Rat hat einen gemeinsamen Standpunkt zu einer Reihe von Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich angenommen, mit denen Art und Umfang des Tätigwerdens der Gemeinschaft für die Schaffung von Elektrizitäts- und Erdgasnetzen bestimmt werden. Die vorrangigen Aufgaben im Zusammenhang mit den Elektriziätsnetzen beziehen sich auf folgendes: - Anbindung der isolierten Elektrizitätsnetze an die europäischen Verbundnetze; - Ausbau des Verbunds zwischen den Mitgliedstaaten und der internen Verbindungen, soweit dies für den Verbundbetrieb erforderlich ist; - Ausbau des mit den Drittländern Europas und des Mittelmeerraums bestehenden Verbunds, der zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Sicherheit der Elektrizitätsnetze der Gemeinschaft oder deren Stromversorgung beiträgt. Die vorrangigen Aufgaben bei den Erdgasnetzen beziehen sich auf folgendes: - Umstellung auf Erdgas in weiteren Regionen; - Anbindung der isolierten Erdgasnetze an die europäischen Verbundnetze einschließlich der Ausbaumaßnahmen, die hierzu an den bestehenden Netzen notwendig sind, sowie Anschluß bisher getrennter Erdgasnetze; - Vergrößerung der Transport-, Übernahme- und Speicherkapazitäten zur besseren Deckung des Bedarfs und Diversifizierung der Bezugsquellen und -anlieferungswege. Die Gemeinschaftsaktion zielt im wesentlichen auf die Bestimmung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse und die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für den Netzausbau. Den vorgeschlagenen Leitlinien ist eine als Richtschnur dienende Liste von Vorhaben beigefügt, an denen allgemeines Interesse besteht.

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