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Transeuropäische Netze im Energiebereich werden in Schlichtungsausschuß besprochen

Am 27. März 1996 beschlossen das Parlament und der Rat bei einer Sitzung im Schlichtungsausschuß (15 Mitglieder des Europäischen Parlaments und ein Vertreter jedes Mitgliedstaats) ein gemeinsames Projekt bezüglich des vorgeschlagenen Beschlusses über die Aufstellung von Leitli...

Am 27. März 1996 beschlossen das Parlament und der Rat bei einer Sitzung im Schlichtungsausschuß (15 Mitglieder des Europäischen Parlaments und ein Vertreter jedes Mitgliedstaats) ein gemeinsames Projekt bezüglich des vorgeschlagenen Beschlusses über die Aufstellung von Leitlinien für ein transeuropäisches Netz im Energiebereich. Der Beschluß legt allgemeine Leitlinien über die Zielstellungen, Prioritäten und Hauptbereiche von Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der transeuropäischen Netzen im Energiebereich fest. Darüber hinaus identifiziert er Vorhaben von gemeinsamem Interesse in diesem Bereich. Der Ausschuß vereinbarte, daß die Gemeinschaft in bezug auf Zielstellungen den Verbund, die Interoperabilität und den Ausbau der transeuropäischen Netze im Energiebereich sowie den Zugang zu diesen Netzen mit dem folgenden Ziel fördern sollte: - Zulassen der effektiven Realisierung des Binnenmarktes im allgemeinen und des Binnenmarktes im Energiebereich im besonderen bei gleichzeitiger Förderung der Produktion, Verteilung und rationellen Nutzung von Energiequellen, einschließlich der Valorisierung eneuerbarer Energiequellen, im Hinblick darauf, die Energiekosten für Verbraucher zu reduzieren und die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen; - Ermöglichen der Entwicklung und Integration der weniger entwickelten Regionen der Gemeinschaft und dadurch Beitragen zur Verstärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion; - Verstärken der Energieversorgungssicherheit, einschließlich durch den Ausbau von Beziehungen mit Drittländern. Bezüglich der prioritären Arbeiten für Maßnahmen der Gemeinschaft schlägt der Ausschuß folgendes vor: - Für Elektrizitätsnetze: . Die Anbindung der isolierten Elektrizitätsnetze an die europäischen Verbundnetze; . Den Ausbau des Verbunds mit europäischen Drittländern und den Ländern des Mittelmeerraumes. - Für Erdgasnetze: . Die Einführung von Erdgas in neue Regionen; - Die Anbindung isolierter Erdgasnetze an die europäischen Verbundnetze; - Die Vergrößerung der Transport-, Übernahme- und Speicherkapazitäten und der Diversifizierung der Bezugsquellen und Erdgasanlieferungswege. Abschließend definiert das Vorhaben des Ausschusses die Hauptbereiche der Gemeinschaftsaktion wie folgt: - Die Bestimmung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse; - Die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für den Ausbau dieser Netze. Die zwei Eirichtungen haben jetzt sechs Wochen zur Bestätigung dieses gemeinsamen Projekts. Im Anschluß daran wird der Beschluß offiziell verabschiedet werden.

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