Standpunkt des Rates zu Maßnahmen für die Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Zuge des Ausbaus der transeuropäischen Netze im Energiebereich
Der Rat hat einen gemeinsamen Standpunkt zu einer Reihe von Maßnahmen für die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse angenommen, mit denen zum Ausbau der transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Förderung der europaweiten Interoperabilität dieser Netze beigetragen werden soll. Der Vorschlag für den Erlaß einer entsprechenden Entscheidung zielt auf eine engere technische Zusammenarbeit zwischen den für die Netze zuständigen Stellen und eine leichtere Durchführung der Genehmigungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, damit sich die Vorlaufzeiten für die Netzvorhaben verkürzen. Im übrigen soll die Gemeinschaft die Möglichkeit haben, diese Netze entsprechend den geltenden Bestimmungen über die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen finanziell zu unterstützen. Mit den anderen Finanzinstrumenten der Gemeinschaft, wie dem Strukturfonds, dem Europäischen Investitionsfonds, den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und den Programmen zugunsten von Drittländern, sollte ebenfalls ein Beitrag zur Verwirklichung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse geleistet werden.