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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Entwicklung des ländlichen Raums - Billigung der zweiten Serie der Programme LEADER II

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER II zur Entwicklung des ländlichen Raums ist eine zweite Serie von 25 Programmen von der Kommission genehmigt worden. Nachdem im April 1995 bereits eine erste Reihe von 23 Programme genehmigt worden war, beläuft sich die Zahl der LEA...

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER II zur Entwicklung des ländlichen Raums ist eine zweite Serie von 25 Programmen von der Kommission genehmigt worden. Nachdem im April 1995 bereits eine erste Reihe von 23 Programme genehmigt worden war, beläuft sich die Zahl der LEADER-II-Programme nunmehr auf insgesamt 48, für die die Gemeinschaft 1.070 Mio. ECU beisteuert. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf knapp 1.620 Mio. ECU. Die bisher angenommenen Programme gelten für Griechenland, Spanien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und dasVereinigte Königreich. Für die restlichen der bisherigen zwölf Staaten der Gemeinschaft sollen die Programme demnächst angenommen werden, während die Vorschläge für die drei neuen Mitgliedstaaten der Kommission noch vor Ende des Jahres vorgelegt werden müssen. Das Hauptziel der Gemeinschaftsinitiative LEADER besteht in der Bereitstellung von finanziellen Mitteln der Gemeinschaft für lokale Aktionsgruppen, die einen integrierten Entwicklungsplan aufstellen und dabei die lokalen Ressourcen in einem kleinen, genau abgesteckten ländlichen Gebiet (in dem gewöhnlich weniger als 100.000 Personen wohnen) optimal nutzen. Generell gilt, daß diese Gruppen von der entsprechenden Behörde einen globalen Zuschuß erhalten, mit dem die für das Gebiet geplanten Maßnahmen abgedeckt werden. Die Nutzung des Zuschusses hängt von den Projekten ab, die von den Einwohnern des jeweiligen Ortes vorgeschlagen werden. Die Gemeinschaftsinitiative LEADER zielt speziell auf die Unterstützung der örtlichen Bevölkerung bei der Umsetzung von Vorhaben und bei der Inangriffnahme der Entwicklung in ihren Gebieten. Vorhaben gemäß der Initiative LEADER II müssen die drei folgenden Hauptmerkmale aufweisen: - Innovation (neue Ansätze zur Entwicklung des ländlichen Raums); - Demonstrativer Charakter (Lösungen sollten übertragbar sein); - Portabilität (d.h. die Lösungen sollten an anderen Orten reproduzierbar sein.) Bei der Einschätzung werden diese Merkmale stets in ihrem lokalen Zusammenhang gesehen.

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