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Entschließung des Rates zum ordnungspolitischen Rahmen für die Telekommunikation

Der Rat der Europäischen Union hat kürzlich eine Entschließung zur Entwicklung des künftigen ordnungspolitischen Rahmens für die Telekommunikation (Entschließung vom 18. September 1995) angenommen. In seiner Entschließung begrüßt der Rat das Grünbuch der Kommission über die Li...

Der Rat der Europäischen Union hat kürzlich eine Entschließung zur Entwicklung des künftigen ordnungspolitischen Rahmens für die Telekommunikation (Entschließung vom 18. September 1995) angenommen. In seiner Entschließung begrüßt der Rat das Grünbuch der Kommission über die Liberalisierung der Telekommunikationsinfrastruktur und der Kabelfernsehnetze. Der Rat begrüßt weiterhin den sich aus dem Papier ergebenden weitreichenden Konsensus für die Einführung eines geeigneten ordnungspolitischen Rahmens, der sich insbesondere auf den Universaldienst, die Lizenzen und die Zusammenschaltung erstreckt, die in Übereinstimmung mit dem in den beiden vorangegangenen Entschließungen des Rates (93/C 213/01 und 94/C 379/03) festgelegten Zeitplan die Einführung eines fairen und dynamischen Wettbewerbs erlauben. In den genannten Entschließungen wurde als letzter Termin der 1. Januar 1998genannt, mit möglichen Übergangsperioden für bestimmte Mitgliedstaaten. Die neue Entschließung fordert von der Kommission, bis Anfang 1996 Vorschläge vorzulegen, die folgendes zum Inhalt haben: - Liberalisierung aller Dienstleistungen und Infrastrukturen der Telekommunikation in Übereinstimmung mit den bereits vom Rat spezifizierten Modalitäten und Übergangsperioden; - Übernahme der Maßnahmen für den Offenen Netzzugang (ONP) für den zukünftigen Wettbewerb; - Aufrechterhaltung und Entwicklung eines Mindestangebots an Dienstleistungen im Rahmen der Union und Festlegung gemeinsamer Grundsätze für die Finanzierung des Universaldienstes; - Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für die Zusammenschaltung der Netzen und Dienste; - Angleichung der Regelungen der Mitgliedstaaten für allgemeine Genehmigungen und Einzellizenzen. Weiterhin fordert der Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, einen dynamischen Wettbewerb auf folgende Art und Weise zu fördern: - Förderung der notwendigen Tarifumstrukturierung, derart, daß effiziente ökonomische Bedingungen für alle Anbieter und Nutzer geschaffen werden, während gleichzeitig die Entwicklung eines Universaldienstes gesichert wird; - Definierung und Transparenz des Systems der Vergabe der Allgemeingenehmigungen und Einzellizenzen, welches im gesamten Bereich der Telekommunikation anwendbar ist. Der Rat ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die Konsultationen über die Ausarbeitung des künftigen ordnungspolitischen Rahmens insbesondere mit dem hochrangigen Ad-hoc Ausschuß der Nationalen Regulierungsbehörden, fortzusetzen und hebt hervor, daß die Hauptpunkte des ordnungspolitischen Rahmens und der vorgesehene Zeitplan des Rates als Verhandlungsgrundlage im Rahmen der Welthandelsorganisation zu nutzen sind.

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