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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Zukünftige Entwicklung des Marktes für Teilnehmerverzeichnisse und andere Informations-Dienstleistungen im Bereich des Fernmeldewesens

Auf Initiative von Herrn Bangemann, zuständiges Kommissionsmitglied für gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation, hat die Kommission eine Mitteilung über Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Marktes für Teilnehmerverzeichnisse des Fernmel...

Auf Initiative von Herrn Bangemann, zuständiges Kommissionsmitglied für gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation, hat die Kommission eine Mitteilung über Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Marktes für Teilnehmerverzeichnisse des Fernmeldewesens beschlossen. Der Übergang des Fernmeldewesens zu einem vom Wettbewerb geprägten Umfeld macht es erforderlich, daß die einschlägigen Gemeinschaftsregeln in Zukunft auch für die Teilnehmerverzeichnisse und die Auskunftsdienste gelten. Jedoch muß die Erhaltung eines Universalverzeichnisses sowie eines für alle Benutzer leicht zugänglichen Auskunftsdienstes zu erschwinglichen Preisen sichergestellt sein. Da ein Verzeichnis gleichzeitig als Produkt und als Dienst zu betrachten ist, sind die Wettbewerbsregeln des Vertrages (Art. 85,86, 90 EGV) und die Regeln über den freien Waren - und Dienstleistungsverkehr sowie zum Verbraucherschutz (Art. 30 bis 34, 36, 59, 60, 100a, 129a EGV und auf diese Artikel gestützte Richtlinien) anzuwenden. Die Kommission wird darauf achten, daß diese Vorschriften unter Beachtung der in der Mitteilung vorgeschlagenen Leitlinien angewendet werden. Gegebenenfalls wird sie die Leitlinien in die Vorschläge einarbeiten, die dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Vervollständigung des Rechtsrahmens für einen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vorgelegt werden. Der Sektor der Teilnehmerverzeichnisse und der damit verbundenen Auskunftsdienste ist im Grenzbereich zwischen dem Fernmelde- und Verlagswesen angesiedelt und unterliegt somit den Wandlungsprozessen auf beiden Gebieten. Teilnehmerverzeichnisse sind ein wichtiger Bestandteil des Medienmarktes und repräsentieren 7,5% des Marktes für Werbung der Europäischen Union. Teilnehmerverzeichnisse sind das wichtigste Zugangsmittel zu Telekommunikationsdiensten und werden im Hinblick auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten in einem vom Wettbewerb geprägten Umfeld eine zentrale Rolle spielen. Mit der Anwendung neuer Technologien und besonders durch die Dialogfähigkeit, die der Videotext-Dienst ermöglicht, dürften sich die Verzeichnisse künftig der Multimedientechnik bedienen. Als wesentliches Segment des neuen Marktes für multimediale Kommunikation können sie einen wichtigen Beitrag zu dessen Entwicklung leisten. Telekommunikationsverzeichnisse werden in verschiedener Form angeboten: Gedruckt und maschinenlesbar ( on line oder CD-ROM), oder es kann die Telefonauskunft eingeschaltet werden. Die Kommission schlägt für die Entwicklung dieses Sektors folgendes vor: - Beibehaltung eines Universalverzeichnisses und einer Telefonauskunft in einem Wettbewerbsumfeld; - Abschaffung der in bestimmten nationalen gesetzlichen Regelungen vorgesehenen besonderen oder ausschließlichen Rechte am Markt der Telekommunikations-Verzeichnisse; - Zugangsbedingungen und Vermarktung, die sicherstellen, daß der Zugang zu den Rohdaten der Abonnenten auf der Grundlage objektiver, transparenter und nicht diskriminierender Kriterien sichergestellt wird und im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen erfolgt, insbesondere den Wettbewerbsregeln, den Vorschriften für einen offenen Netzzugang (ONP) und für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre; - Förderung neuer Technologien (elektronisches Verzeichnis, CD-ROM und Dienst X500) und Übergang zur Multi-Media-Kommunikation; - Vorsichtsmaßnahmen zu Schutz der Privatsphäre und des geistigen Eigentums.

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