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Rat nimmt gemeinsamen Standpunkt zu Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an

Der Rat der Europäischen Union hat einen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer vorgeschlagenen Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG zu Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehm...

Der Rat der Europäischen Union hat einen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme einer vorgeschlagenen Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG zu Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit angenommen. Mit dem gemeinsamen Standpunkt des Rates wird die Richtlinie geändert, doch bleibt der wesentliche Inhalt des Vorschlags der Kommission erhalten. Mit der neuen Richtlinie werden zusätzliche Mindestvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel festgelegt. Außerdem werden neue Vorschriften zur Prüfung der Arbeitsmittel und zur Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien aufgenommen. Im gemeinsamen Standpunkt wird festgestellt, daß die Arbeitsmittel von entsprechend befähigten Personen nach der Erstinstallation bzw. nach der Installation an einem neuen Standort geprüft werden. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen dafür, daß die Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, welche zu gefährlichen Situationen führen können, durch hierzu befähigte Personen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls erprobt werden und einer außerordentlichen Überprüfung unterzogen werden, wenn außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit des Arbeitsmittels haben können, beispielsweise Veränderungen, Unfälle, Naturereignisse, längere Zeiträume, in denen das Arbeitsmittel nicht benutzt wurde.

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