Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie 95/63/EG über Gesundheits- und Sicherheitsmindestvorschriften für die Verwendung von Geräten am Arbeitsplatz verabschiedet, durch die Richtlinie 89/655/EWG geändert wird. Die neue Richtlinie führt ergänzende Mindestvorschriften für spezifische Arten von Arbeitsgeräten ein und enthält u.a. neue Bedingungen bezüglich der Überprüfung von Arbeitsgeräten und der Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze.