CORDIS - Forschungsergebnisse der EU
CORDIS

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Task Force Intermodalität im Verkehr: Leitlinien für den Aktionsplan

Von der Europäischen Kommission wurden die folgenden Leitlinien für den Aktionsplan der Task Force Intermodalität im Verkehr veröffentlicht: 1. Einleitung und Zielsetzungen: Den Leitlinien des Aktionsplans der Task Force Intermodalität im Verkehr liegen die in den Aufgaben g...

Von der Europäischen Kommission wurden die folgenden Leitlinien für den Aktionsplan der Task Force Intermodalität im Verkehr veröffentlicht: 1. Einleitung und Zielsetzungen: Den Leitlinien des Aktionsplans der Task Force Intermodalität im Verkehr liegen die in den Aufgaben genannten Themen zugrunde. Darin werden Vorlagen der entsprechenden internationalen Organisationen berücksichtigt. Das Ziel des Aktionsplan besteht in der Ermittlung der prioritäten Themen und der im einzelnen in Angriff zu nehmenden Zielsetzungen. Des weiteren werden die zu ergreifenden Maßnahmen und die zu Erreichung der Ziele innerhalb eines klar abgesteckten zeitlichen Rahmens erforderlichen Ressourcen festgelegt. Im Aktionsplan soll eine praktische Synthese zwischen Verkehrs-, Industrie- und Forschungspolitik zum Ausdruck kommen. Forschung nur um der Forschung willen ist zu vermeiden; stattdessen sind vorweisbare, realisierbare und kostengünstige Ergebnisse anzustreben. Ausgehend davon sowie in Übereinstimmung mit den Aufgaben wird die Haupttätigkeit der Task Force in der Formulierung einer einheitlichen Strategie für Forschung, technologischer Entwicklung (FTE) und Demonstration bestehen, mit deren Hilfe die Gesamtwirksamkeit des intermodalen Verkehrssystems wesentlich verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen intermodalen Personen- und Güterverkehrs gesteigert werden sollen. Es gilt, gegenüber Verkehrsbetreibern und -nutzern, einschließlich der Öffentlichkeit, auf überzeugende Weise nachzuweisen, daß die Intermodalität eine praktikable und kostengünstige Lösung darstellt. 2. Umfang der Tätigkeit: Die Tätigkeit der Task Force wird sich auf folgende Hauptgebiete erstrecken: 2.1 Überblick über den intermodalen Verkehrsmarkt. Überblick über die wichtigsten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit der Herausbildung eines intermodalen Verkehrsmarktes. Dazu gehört eine Untersuchung der Aufgaben und Probleme, vor denen die jeweiligen Akteure wie Technikanbieter, Betreiber, Behörden und Benutzer stehen, sowie der Tendenzen, die sich aus der Verwirklichung der Gemeinschaftspolitik ergeben. Ferner sind die Marktstruktur, sich herausbildende Mobilitätsbedürfnisse und die Verlagerung auf umweltfreundlichere Beförderungsarten zu untersuchen. 2.2 Potentielle Strategien für Marktdurchdringung und -konsolidierung. Ermittlung der verschiedensten politischen, finanziellen, ordnungspolitischen und ökonomischen Instrumente, die die Entwicklung wirksamer Strategien zur Konsolidierung existierender und Durchdringung neuer Märkte ermöglichen. Das Hauptziel besteht darin, die intermodale Industrie zu befähigen, einen besseren und kostengünstigeren Dienst am Kunden zu erbringen. 2.3 Anforderungen im Hinblick auf den Erwerb strategisch wichtiger Technologien. Ausgehend von den bisherigen Ausführungen - kritische Bewertung der wichtigsten technologischen Fragen, die es zu lösen gilt, um wesentliche schrittweise Veränderungen in Sachen Wirksamkeit des intermodalen Verkehrssystems und Kapazität der intermodalen Industrie zu erzielen. 2.4 Strategischer FTE-Aktionsplan. Ein auf dem Technologiebedarf beruhender Aktionsplan für intermodale FTE sollte sich Aspekten wie der Koordinierung der erforderlichen FTE-Arbeit auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, der Einteilung von Aktivitäten in Cluster zur Entwicklung eines mit Prioritäten versehenen Programms von Technologie-Demonstrationsprojekten mit hohem Zugewinn und der Planung zusätzlicher FTE-Maßnahmen für den Fall, daß während der laufenden Forschungsaktivitäten Lücken sichtbar werden, beschäftigen. Bei der Durchführung sind auch anderen einschlägigen Gemeinschaftsinstrumenten Rechnung getragen. Für die FTE-Maßnahmen ist ein einheitlicher Rahmen zu erarbeiten, in dem folgende Aspekte ausgewiesen sind: - Zielsetzungen der Arbeiten; - Ermittlung der anstehenden Hauptthemen; - potentielle Teilnehmer; - wichtigste geplante Ergebnisse und Zeitplan; - Voranschlag für erforderliche Mittel; - flankierende Maßnahmen zur Sicherung der allgemeinen Verbreitung und Verwertung der einzelnen FTE-Ergebnisse. 2.5 Anstehende Fragen. Bei der Entwicklung des Aktionsplanes ist vom Bedarf des Güter-und Personenverkehrsmarktes auszugehen. Sämtliche FTE-Maßnahmen sind in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren durchzuführen. Aus diesem Grund nimmt die Task Force Zuarbeiten einzelner Sachverständiger ebensogern entgegen wie Beiträge von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie von internationalen Organisationen. Es sollte nur einer begrenzten Anzahl von Themenbereichen Vorrang eingeräumt werden, so daß sich die Anstrengungen auf die Projekte konzentrieren können, bei denen die Erfolgsaussichten am größten sind und bei denen es möglich ist, innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens eine Demonstration durchzuführen. Dabei geht es vor allem um die Themenbereiche "Markt", "Technologie" und "Infrastruktur". Als Beispiele für derartige Themenbereiche, die sowohl den Güter- als auch den Personenverkehr betreffen, kommen die Bereitstellung und der Austausch von Informationen sowie die Gestaltung von Übergangspunkten einschließlich deren Anbindung an das jeweilige Versorgungsgebiet in Frage. Spezielle Beispiele für den intermodalen Güterverkehr wären die Umschlagtechnologie (einschließlich von technisch weniger aufwendigen Lösungen) sowie die Verbesserung der Leistungen und der Marktbedingungen. Ein Beispiel für den Personenverkehr wären kombinierte Fahrkarten für mehrere Verkehrsträger. Der Aktionsplan wird sich mit den Bereichen beschäftigen, die als besonders problematisch gelten, wobei das Ziel in der Erarbeitung konkreter Vorschläge besteht, die sich praktisch umsetzen und mit denen sich spürbare unternehmenswirtschaftliche Verbesserungen erzielen lassen. Durch den Aktionsplan sind weitere FTE-Maßnahmen und Demonstrationsprojekte auszuarbeiten, die die Zugangsmöglichkeiten und die Leistungsfähigkeit von intermodalen Haus-zu-Haus-Transportleistungen verdeutlichen. Zur Gewährleistung der Interoperabilität und von nahtlosen Übergängen sollten entsprechende Aspekte der Arbeit anderer Task-Force-Gruppen in den Aktionsplan aufgenommen und Zuarbeiten für andere Task-Force-Gruppen im Bereich Verkehr geleistet werden. Um bestmögliche Nebenprodukte von intermodalen Verkehrsleistungen zu erzielen, könnten Demonstrationsprojekte in den Aktionsplan aufgenommen werden, die deutlich sichtbar sind und eine umfassende Nutzung gestatten. Es sollten daher Projekte im Vordergrund stehen, die einerseits ein klares ökonomisches Potential aufweisen und sich andererseits nachhaltig auf die Mobilität auswirken. Dabei kann auf aktuelle Erfahrungen aus der Praxis sowie auf die recht umfangreichen Erkenntnisse bereits abgeschlossener oder derzeit laufender Forschungsarbeiten zurückgegriffen werden. 2.6 Flankierende Maßnahmen. Maßnahmen zur Erleichterung der Überführung der Ergebnisse in die Praxis, einschließlich Aus- und Weiterbildung sowie Technologietransfer. Dazu gehört außerdem die Notwendigkeit der vornormativen Forschung, die die Grundlage für die Schaffung eines soliden ordnungspolitischen Rahmens bildet, mit dessen Hilfe die Zeitspanne zwischen technologischer Entwicklung und Marktkonsolidierung verkürzt werden kann. Als weitere flankierende Maßnahme wäre die Förderung von intermodalen Netzen oder Vereinigungen des Personen- bzw. Güterverkehrs auf europäischer Ebene, in denen alle Beteiligten vertreten sind, denkbar, um die fachliche Diskussion anzuregen und eine Koordinierung der Interessen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand zu unterstützen. 3. Organisationsaufbau und Umsetzung der Maßnahmen. Die Task Force wird sich im wesentlichen aus einer Kerngruppe von Mitarbeitern der verschiedenen Kommissionsdienststellen zusammensetzen, die sich mit FTE im Bereich des intermodalen Verkehrs beschäftigen. In enger Abstimmung mit den Hauptinteressenten sind von der Task Force die strategischen Hauptaufgaben festzulegen. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welchen Beitrag FTE-Maßnahmen bei der Entwicklung von wirksamen Antworten auf die Erfordernisse des Marktes leisten können. Ausgehend von diesen allgemeinen Prämissen ist ein einheitlicher Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen, der sich auf eine begrenzte Anzahl von vorrangigen Technologie-Demonstrationsmaßnahmen mit hohem Zugewinn stützt. Es wird vorgeschlagen, die Arbeit der Task Force durch einen flexiblen und anpassungsfähigen organisatorischen Rahmen, der sich an der Struktur einer High-Level-Gruppe orientiert, sowie gegebenenfalls durch Sachverständigengruppen zu unterstützen. Der Aktionsplan ist in Übereinstimmung mit den Zielen und Durchführungsmodalitäten des Vierten Rahmenprogramms zu erarbeiten. Es sind vier verschiedene Phasen vorgesehen: - Phase I: Koordination entsprechender laufender Aktivitäten: Schaffung eines Koordinierungsrahmens für Forschungsprojekte mit Bezug zu Themen, die für Technologie-Demonstrationen ausgewählt wurden. - Phase II: Zusammenfassung geplanter Aktivitäten: Einteilung der Aktivitäten der verschiedenen spezifischen Programme in Cluster, und zwar durch gezielte und abgestimmte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsvorschlägen zu den ausgewählten Themen. - Phase III: Erweiterung durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel: durch zusätzliche Ressourcen, die zur Stärkung der Gemeinschaftsaktionen auf Gemeinschafts- oder Länderebene bereitgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Aktivitäten zum Schließen von noch vorhandenen Lücken, auf die Technologieintegration sowie auf Demonstrationen im Großmaßstab. - Phase IV: Empfehlungen: für neue zielorientierte FTE-Szenarien und Durchführungsverfahren, die in das Fünfte Rahmenprogramm aufgenommen werden könnten. 4. Zeitplan und vorgesehene Ergebnisse. - Diagnosebericht zu den wichtigsten politischen, wirtschaftlichen, technischen und sozialen Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung des intermodalen Verkehrs sowie den Auswirkungen, die der Erwerb strategischer Technologien auf die Entwicklung des Sektors allgemein hat (bis Ende November 1995); - Bestandsaufnahme der laufenden oder geplanten intermodalen FTE-Aktivitäten auf Gemeinschafts- oder Mitgliedstaatenebene, einschließlich der im Rahmen der TEN, der verschiedenen Initiativen zur Informationsgesellschaft sowie von EUREKA geförderten Maßnahmen (bis Ende November 1995); - Detaillierte Übersicht über die vorgeschlagenen Prioritätsprojekte, einschließlich einer Quantifizierung der Zielsetzungen (auf der Grundlage der Leistung, der Lebenszykluskosten, Sicherheit und Umweltverträglichkeit), der wichtigsten zu erwartenden Ergebnisse, von Zeitplänen, einer Aufstellung von potentiellen Teilnehmern sowie eines Kostenvoranschlags - voraussichtlich bis Ende Dezember 1995; - Ein Durchführungsplan für die gezielten Aktionen, der im wesentlichen aus zwei Phasen besteht: einer Anlaufphase auf der Grundlage der Clustereinteilung laufender und geplanter Aktivitäten innerhalb des Vierten Rahmenprogramms sowie einer Erweiterungsphase auf der Grundlage zusätzlicher Maßnahmen, die sich gegebenenfalls aus ergänzenden FTE- und Strukturmitteln oder aus Finanzierungstechnikleistungen ergeben. Termin: Ende Februar 1996; - Die Ausarbeitung von Empfehlungen für das Fünfte Rahmenprogramm erfolgt bis Ende Februar 1996. Es folgt eine ausführlichere Übersicht über die Vorschläge von internationalen Vereinigungen: Optimierung der Beiträge der einzelnen Verkehrsträger sowie der Häfen und Flughäfen. Feststellung der technologischen Engpässe bei Technologien, die sich auf eine einzige Beförderungsart beschränken. Bei der Entwicklung intermodaler Aktivitäten kommt der Kombination verschiedener Beförderungsarten (einschließlich desLuft- und Seeverkehrs) eine besonders große Bedeutung zu. 2. Infrastruktur und Netze: Förderung einer besseren Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Kriterien für die Entwicklung einer neuen intermodalen Infrastruktur, vor allem im Hinblick auf eine Einbeziehung in die transeuropäischen Verkehrsnetze. Gestaltung und Standortwahl für Übergangspunkte (einschließlich Häfen und Flughäfen), um den Übergang möglichst reibungslos zu gestalten. Dabei geht es insbesondere um einen reibungslosen Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsträgern sowie um die Anbindung der Übergangspunkte an ihren Einzugsbereich. Besondere Bedeutung kommt der Standortwahl von Terminals und dem Einsatz hocheffektiver Umschlagsanlagen zu (Robotertechnik). 3. Standardisierung, Harmonisierung und Festlegung eines gesetzlichen Rahmens: Möglichkeiten für die Standardisierung von Ausrüstungen unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen (z.B. ISO). Harmonisierung und Standardisierung von System-Schnittstellen, z.B. in bezug auf Reiseinformationen, Echtzeitinformationen für Frachteigentümer. Durchsetzung der EDIFACT-Normen bei EDI-Nachrichten. 4. Rechtlicher und institutioneller Rahmen: Gewährleistung des fairen Wettbewerbs zwischen den Komponenten eines intermodalen Systems. Veränderungen in bezug auf Struktur und/oder die Praktiken bestimmter Verkehrsbranchen, die erforderlich sind, um deren Beitrag im Rahmen eines intermodalen Verkehrssystems zu optimieren. Bewertung von verschiedenen Mechanismen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Lösung von Problemen, die sich aus unterschiedlichen Eigentums- und Kontrollverhältnissen in bezug auf die verschiedenen Verkehrsträger und den daraus resultierenden Unterschieden im Hinblick auf Zuständigkeiten und Ziele ergeben. Bewertung der Möglichkeiten für eine gemeinsame Grundlage bei der Tarifberechnung, Versicherung usw. 5. Wirtschaftliches Umfeld: Gerechte Verteilung der infrastrukturellen und externen Kosten zwischen den Verkehrsträgern. System der Besteuerung und Investitionsrentabilität. Senkung der Gewinnschwelle bei Nutzung des intermodalen Verkehrs. 6. Auswirkungen auf Umwelt und Energieverbrauch: Verbesserung der Luftqualität, Senkung des Lärmpegels, der Emission von Schadstoffen und der Bodenverschmutzung. Entwicklung von Energiesparsystemen, vor allem im Personen- und Güternahverkehr sowie im Güterfernverkehr. 7. Umschlagtechnologie: Entwicklung, Demonstration und Validierung von neuen Technologien, Ausrüstungen und Systemen für den Güterumschlag, um den intermodalen Verkehr durch Zeitersparnis und Kostensenkung flexibler und konkurrenzfähiger zu gestalten. 8. Informationstechnologie und Telematik-Tools: Verbesserung des Leistungsangebots durch Einführung und Einbindung geeigneter Telematiksysteme, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und Standortbestimmung im Frachtverkehr, Reservierungs- und Fahrkartenverkaufssysteme sowie Informationen für den Personen- und Güterverkehr. Vielversprechende Entwicklungen auf diesem Gebiet sind der sogenannte "Personal Traveller Assistant" sowie die im Bereich "Verkehr" des Programms Telematikanwendungen unterstützten multimodalen Informationssysteme. 9. Das Marketing von intermodalen Verkehrsleistungen (einschließlich Preisgestaltung): Entwicklung von Strategien für eine bessere Marktakzeptanz, wie Marketing-Instrumente und Sensibilisierungsstrategien. Einrichtung integrierter Fahrpreis- und Zahlungssysteme. Bewertung der Marktzutrittsbedingungen für neue Unternehmen auf dem intermodalen Markt. 10. Wirkung neuer Technologien: Bewertung des potentiellen Beitrags neuer Technologien, einschließlich solcher, die nicht speziell auf Verkehrsbelange zugeschnitten sind (wie z.B. GNSS). 11. Die Bedürfnisse von Reisenden, Güterspediteuren, Kunden und Behörden: Erhöhung der Geschwindigkeit, Häufigkeit, Zuverlässigkeit und Anzahl von Netzverbindungen. Abstimmung von Fahr- und Flugplänen, um einen raschen Übergang zwischen den Verkehrsträgern zu gewährleisten. Bedarfsgerechte Personenverkehrssysteme, so daß man beispielsweise nach Ankunft auf einem Bahnhof sofort in einen Mietwagen für Kurzstreckenfahrten umsteigen kann.

Verwandte Artikel