Genehmigung staatlicher Beihilfen
Gemäß Artikel 92 und 93 des Unionsvertrages hat die Europäische Kommission den folgenden staatlichen Beihilfen ihre Genehmigung erteilt: - Deutschland (Hessen): Umweltschutzprogramm zur Gewährung von Unterstützung für Investitionen für Umweltschutz und innovative Aktionen besonders im KMU-Sektor (1,2 Mio ECU); - Dänemark: Programm Energie 2000 zur Förderung der Anwendung von Forschungsergebnissen im Bereich Energietechnologie (2 Mio ECU); - Österreich: ERP-KMU Technologieprogramm zur Unterstützung innovativer Projekte und zur Förderung der Technologieverbreitung (78 Mio ECU); - Frankreich: Unterstützung für das EUREKA-Projekt EU 265 -Planet Marelli Autronica France - für FuE bei der Konstruktion einer computergestützten Pilotfertigungslinie für die Produktion von Bauteilen für die elektronisch gesteuerte Einspritzung (15Mio ECU); - Frankreich: Unterstützung für das EUREKA-Projekt 524 - Gelenex SEMA-Gruppe - für Forschungsarbeiten zur Entwicklung mehrsprachiger elektronischer Wörterbücher in den verschiedenen europäischen Sprachen (21 Mio ECU); - Spanien (Asturien): Hilfsprogramm für die gemeinsamen Forschungsaktivitäten zur Unterstützung der von Unternehmen und öffentlichen/privaten Forschungszentren ohne Erwerbscharakter gemeinsam durchgeführten Forschungsarbeiten (2,9 Mio ECU); - Deutschland: Unterstützung zur Förderung von Luft- und Raumfahrtforschung und -technologie (324 Mio ECU);- Spanien (Aragon): Zuschüsse für private/öffentliche Einrichtungen ohne Erwerbscharakter und KMU zur Förderung von Berufsausbildung und Beschäftigung (6,17 Mio ECU).