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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Kommission schlägt Richtlinie zur Gesundheit und Sicherheit von durch explosive Atmosphären gefährdeten Arbeitnehmern vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag veröffentlicht für eine Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern, die potentiell durch explosive Atmosphären gefährdet sind (95/C 332/06). Im Sin...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag veröffentlicht für eine Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern, die potentiell durch explosive Atmosphären gefährdet sind (95/C 332/06). Im Sinne der vorgeschlagenen Richtlinie wird als explosive Atmosphäre bezeichnet "eine Mischung aus Luft und unter atmosphärischen Bedingungen feuergefährlichen Stoffen in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stauben, in der sich nach Eintreten der Entzündung die Verbrennung auf die gesamte unverbrannte Mischung ausbreitet." Der Vorschlag führt eine Reihe von Verpflichtungen der Arbeitgeber zur Ergreifung bestimmter technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen auf, die darauf abzielen: - die Bildung explosiver Atmosphären zu verhindern; - die Entzündung explosiver Atmosphären zu verhindern; - die Auswirkungen einer Explosion so zu mindern, daß Arbeitnehmer nicht gefährdet werden. Außerdem sind besondere Vorschriften für Arbeitsmittel und Arbeitsplätze aufgeführt. Der Vorschlag gilt nicht für medizinische Einrichtungen, die direkt zur Behandlung von Patienten benutzt werden, den normalen Einsatz von gasförmige Brennstoffe verbrennenden Geräten, den Umgang mit Sprengstoff und chemisch instabilen Stoffen, die mineralgewinnenden Industriezweige (für die gesondert die Richtlinien 92/91 und 92/104 gelten) sowie die Benutzung von Fahrzeugen, einschließlich Seeschiffen (für die internationale Übereinkommen, etwa das ADR und IMO, gelten).

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