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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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EU/MERCOSUR: Unterzeichnung eines Rahmenabkommens über interregionale Zusammenarbeit

Zwischen der Europäischen Union und den Ländern des gemeinsamen Markts MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) wurde am 15. Dezember anläßlich der Sitzung des Europäischen Rats in Madrid ein Rahmenabkommen über interregionale Zusammenarbeit unterzeichnet. Die R...

Zwischen der Europäischen Union und den Ländern des gemeinsamen Markts MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) wurde am 15. Dezember anläßlich der Sitzung des Europäischen Rats in Madrid ein Rahmenabkommen über interregionale Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Rechtsakte von Madrid stellt das erste Abkommen überhaupt in der Geschichte der internationalen Beziehungen zwischen zwei Zollunionen dar. Ziel desEU-MERCOSUR-Rahmenabkommens über interregionale Zusammenarbeit ist die Schaffung einer Ausgangsbasis für die zukünftige Gründung eines internationalen Verbands. Aus diesem Grunde handelt es sich um ein vorläufiges Abkommen, das an die zukünftige Entwicklung angepaßt werden kann. Es soll enge Beziehungen zwischen den beiden regionalen Integrationsprozessen auf politischer, kultureller, wirtschaftlicher, industrieller, wissenschaftlicher, technologischer, institutioneller und kultureller Ebene fördern. Die Einhaltung der Menschenrechte und demokratische Prinzipien sind Eckpfeiler dieses Abkommens und Grundbausteine der Innen- und Außenpolitik der beiden Partner. Das Abkommen erstreckt sich auf die nachfolgenden Bereiche: - Einrichtung eines regelmäßigen politischen Dialogs auf höchster Ebene mit entsprechenden Treffen zwischen Regierungschefs, Ministern und Führungskräften beider Regionen; - Weitreichende Zusammenarbeit im Handelsbereich als Vorbereitung auf zukünftige Liberalisierung; - Wirtschaftliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse zur Erleichterung und Anregung der Präsenz auf gegenseitiger Basis auf Gebieten, die ihrem Wesen oder ihrer Leistung nach rationelle, effiziente Nutzung von wirtschaftlichen Größenvorteilen möglich machen, so z.B. Transportwesen, Telekommunikation, Energieversorgung oder die Informationsgesellschaft; - Zusammenarbeit bei der regionalen Integration; - Weitergehende Zusammenarbeit beim Kampf gegen den Drogenmißbrauch, auf kulturellem Gebiet, auf dem Gebiet der Informatik und der Kommunikationsmittel sowie bei integrationsbezogenen Bildungsprogrammen und deren sozialer Dimension (Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung). Ein "Kooperationsrat" auf ministerieller Ebene ist für die Überwachung, Leitung und Umsetzung des Abkommens zuständig. Dieser Rat ist auch für die Formulierung von Empfehlungen für einen zukünftigen interregionalen Verband verantwortlich. Der Rat wird bei seiner Arbeit von einem Gemeinschaftsausschuß, einem Unterausschuß für Handel und ggf. weiteren Unterausschüssen unterstützt, damit die Ziele des Abkommens verwirklicht werden können.

Länder

Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay