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Start einer Euro-Mittelmeer-Partnerschaft

Ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen zwischen der Europäischen Union sowie den östlichen und westlichen Mittelmeerländern wurde Ende 1995 von einer in Barcelona, Spanien, veranstalteten bedeutenden Ministerkonferenz aufgeschlagen. Nach zwei Tagen intensiver Ges...

Ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen zwischen der Europäischen Union sowie den östlichen und westlichen Mittelmeerländern wurde Ende 1995 von einer in Barcelona, Spanien, veranstalteten bedeutenden Ministerkonferenz aufgeschlagen. Nach zwei Tagen intensiver Gespräche und Verhandlungen starteten die 15 Mitglieder der Europäischen Union (EU), 11 Mittelmeernationen und die Palästinenserbehörde einen Prozeß politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit ehrgeizigen Entwicklungs- und Handelszielen. Zu den sogenannten "Med 12" gehören Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Israel, Jordanien, der Libanon, die palästinensischen autonomen Gebiete, Syrien, die Türkei, Zypern und Malta. Die Konferenz erreichte praktisch alle ihrer wesentlichen Ziele, angefangen damit, bis zum Jahr 2010 eine Freihandelszone zwischen den 27 Nationen anzustreben, bis hin zu neuen Kooperationszusagen in den unterschiedlichsten politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen. Ein besonders bemerkenswerter Aspekt der Konferenz ist die neu belebte Kooperationsbereitschaft zwischen früheren Feinden in der Mittelmeergruppe. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sie sich, Frieden und Stabilität in ihrer Region zu fördern, das Selbstbestimmungsrecht zu respektieren, ihre Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen sowie ihre Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus zu verstärken. Die Konferenz legte drei langfristige Ziele für die Mittelmeerregion fest: - Beschleunigung des Tempos dauerhafter sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung; - Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung, namentlich durch Anhebung der Beschäftigungsquote und Schließung der Entwicklungslücke in der Euro-Mittelmeerregion; - Förderung von Zusammenarbeit und regionaler Integration. Wichtigstes Instrument zur Erzielung diesbezüglicher Fortschritte wird die schrittweise Einrichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und den "Med 12" bis zum Jahre 2010 sein. Dies umfaßt die allmähliche Abschaffung von Zollschranken und nicht-tarifären Hemmnissen für Industrieerzeugnisse sowie die fortschreitende Liberalisierung des Handels mit Agrarerzeugnissen und Dienstleistungen. Die Erklärung verweist auch auf eine "erhebliche Erhöhung" der finanziellen Unterstützung durch die EU und ihre Partner. Im vergangenen Juni kam der Europäische Rat in Cannes überein, daß von 1995 bis 1999 4,685 Mrd. ECU aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden sollten. Darüber hinaus werden den "Med 12" neben bilateraler Hilfe von Mitgliedstaaten der Union Darlehen der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung stehen. Auf der Barcelona-Konferenz war man sich einig, daß ein Schlüsselfaktor bei der Entwicklung des freien Handels die Zusammenarbeit und der Anstieg des Handels zwischen den "Med 12" selbst sein wird. Die Teilnehmer beschlossen, Unternehmen anzuregen, grenzübergreifende Absprachen zu treffen sowie der Verbesserung und dem Schutz der Umwelt hohe Priorität einzuräumen. Ferner wurde beschlossen, die Zusammenarbeit im Energiebereich sowie bei der Modernisierung und Umstrukturierung der Landwirtschaft zu verstärken. Die Außenminister der 27 Nationen werden regelmäßig zusammentreffen, um Fortschritte bei der Implementierung der Erklärung von Barcelona zu überprüfen und um sich auf Maßnahmen zu einigen, durch die sich die Ziele erreichen lassen. Das erste Treffen wird im ersten Halbjahr 1997 in einem Mittelmeer-Mitgliedstaat der Union stattfinden. Außerdem werden neben einer Reihe von Ad-hoc-Konferenzen verschiedene sektorielle Treffen auf Ministerebene veranstaltet werden. Die übergeordneten Aufgaben der Koordinierung, Verwaltung des Arbeitsprogramms und Vorbereitung der nächsten Außenministerkonferenz werden von leitenden Beamten in einem "Euro-Mittelmeer-Ausschuß für den Barcelona-Prozeß" wahrgenommen werden. Die Europäische Kommission ihrerseits übernimmt die Vor- und Nachbereitung von Treffen im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm und mit den Schlußfolgerungen des Prozeß-Ausschusses.

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