Bekanntmachung einer Nachinformation: Europäisches Programm für interregionale Zusammenarbeit und innovative Entwicklungsmaßnahmen
Die Europäische Kommission, GD XVI, hat eine Nachinformation bekanntgegeben bezüglich einer am 19. Juli 1996 veröffentlichten offenen Ausschreibung betreffend die Organisation von Unterstützungsleistungen für die Durchführung des Europäischen Programms für interregionale Zusammenarbeit und innovative Entwicklungsmaßnahmen (Artikel 10 der EFRE-Verordnung) (ABl. Nr. C 185 vom 19.7.1995). Die Europäische Kommission wollte sich die Unterstützung zweier Organisationen, die in einem internationalen Umfeld tätig sind und möglichst aus einem Zusammenschluß hervorgehen, bei der Durchführung von Pilotprojekten in folgenden Bereichen sichern: - A. Innovative regionale und lokale innovative Maßnahmen; - B. Interne interregionale Zusammenarbeit; Insgesamt gingen sieben Angebote für jeden dieser beiden Bereiche ein. Am 27. Dezember 1995 wurde ein Vertrag für Los A in Höhe von 1.568.900 ECU vergeben an: Europe Innovation 2000 c/o FERE Consultants 15, rue Barrault F-75013 Paris Für Los B der Ausschreibung wurden die Verhandlungen mit den fünf Bewerbern, die die Auswahlkriterien erfüllt haben, erneut eröffnet.