Kommission kündigt Einrichtung eines Büros für Großunfälle an
Die Kommission hat offiziell die Einrichtung eines Büros für Großunfälle (MAHB) bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) in Ispra in Italien angekündigt. Dieses Büro soll der Gemeinschaft helfen, potentielle Großunfälle zu verhindern und damit Mensch und die Umwelt weitgehend schützen. Das Büro soll insbesondere die nachfolgenden Aufgaben übernehmen: - Analyse der der Kommission gemeldeten Großunfälle und Weitergabe der Erkenntnisse; - Sponsoring eines Dokumentationszentrums für Industrierisiken; - Sponsoring und Organisation verschiedener Sonderstudien und Workshops; Das Büro wird gemeinsam von Generaldirektion XI (Umwelt) und XII (Forschung) der Europäischen Kommission eingerichtet. GD XI ist für gemeinschaftliche vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Großunfällen und deren Folgen für Mensch und Umwelt zuständig. Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission übernimmt die wissenschaftliche und technische Betreuung bei diesen Maßnahmen. Durch die Einrichtung dieses Sonderbüros bei der Gemeinsamen Forschungsstelle soll intensive Unterstützung erreicht werden. Gleichzeitig soll damit die Verarbeitung und Archivierung von spezialisierten Informationen und Erfahrungen vereinfacht werden. Die Einrichtung des neuen Büros macht es auch möglich, bei der Weitergabe von Information an die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit effizienter und transparenter zu verfahren. In der Öffentlichkeit herrscht große Unruhe über "Großunfälle" in bestimmten Industriezweigen, die mit Gefahrenstoffen arbeiten, deren Emission mit potentiell schweren Gesundheitsschäden für den Menschen und enormen Sachschäden einhergehen kann. Es wird auf mehrere solche Ereignisse in der Gemeinschaft und weltweit hingewiesen. Unter diesen sind Flixborough (Großbritannien, 1974), Seveso (Italien, 1976) und Bhopal (Indien, 1984) besonders gravierend. Die Kommission befaßt sich bereits seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Katastrophenschutz. Maßnahmen der Gemeinschaft zur Minimierung von Großunfällen sind in der Richtlinie 82/501/EWG, der sog. "Seveso-Richtlinie" geregelt. (Diese wird zur Zeit gerade überarbeitet.)