Europäischer Verband der Entwicklungsgesellschaften
Nach dreijährigen informellen Gesprächen innerhalb des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) wurde im Dezember 1991 der Europäische Verband der Entwicklungsgesellschaften (EURADA) gegründet. Die Einrichtung des Verbandes erfolgte mit Hilfe finanzieller Unterstützung seitens der Europäischen Kommission gemäß Artikel 10 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der EURADA umfaßt zur Zeit 120 Mitglieder aus 13 Ländern. Die Mitglieder setzen sich aus Entwicklungsgesellschaften zusammen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Auftrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung des kollektiven oder übergeordneten Interesses eines geographischen Gebietes; - maßgebliche Anbindung an eine Kommunalbehörde entweder im Verwaltungs- und Finanzierungsbereich der Gesellschaft oder bei ihrer Aufgabenstellung; - hinreichend wichtiger und relevanter Arbeitsbereich. Zu den angegebenen Zielsetzungen des EURADA gehören: - Festlegung einer Strategie für regionale Entwicklung; - Umsetzung der regionalen Wirtschaftsförderungspolitik; - Schaffung eines Umfeldes, das die Entfaltung von Aktivitäten und die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt; - Beitrag zur erhöhten Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen; - Einrichtung von Schulungsprojekten für Führungskräfte von Unternehmen; - Hilfestellung bei der Internationalisierung von Unternehmen. Der EURADA bietet seinen Mitgliedern u. a. folgende Dienstleistungen: - Dialog mit den Behörden der Gemeinschaft; - Förderung gemeinsamer Projekte durch Veranstaltung von Kooperationsseminaren zu konkreten Vorhaben; - Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der EG; - Verbreitung von Informationen durch regelmäßige Veröffentlichungen; - Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern durch Veranstaltung von Seminaren zu verschiedenen Fragen (KMU, Umwelt, regionale Entwicklung usw.).