Gemeinschaftlicher Rahmen für staatliche Beihilfe für Forschung und Entwicklung
Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Version des Dokuments "Gemeinschaftlicher Rahmen für staatliche Beihilfe für Forschung und Entwicklung" veröffentlicht. Dies legt die Vorschriften fest, nach denen staatliche Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den Mitgliedstaaten gewährt werden kann. Der revidierte Text will jüngste Entwicklungen (z.B. das Abkommen über Subventionen und Abwehrmaßnahmen im Rahmen der Uruguay-Runde (GATT)) und in der Vergangenheit gewonnene Erfahrungen berücksichtigen. Der neue Gemeinschaftliche Rahmen ist in die folgenden Hauptelemente unterteilt: - Die Rolle von Forschung und Entwicklung bezüglich der Verbesserung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsmarkt; - Anwendbarkeit der Vorschriften über staatliche Beihilfe auf die Unterstützung von Forschung und Entwicklung (Artikel 92(1) des EG-Vertrags); - Kompatibilität von Beihilfe für Forschung und Entwicklung (Artikel 92 (3) (b) und (c) des EG-Vertrags); - Bekanntmachung vorgeschlagener staatlicher Beihilfe für Forschung und Entwicklung (Artikel 93 des EG-Vertrags); - Intensität der Beihilfe; - Anreizeffekt von Beihilfe für F&E; Eine weitere Überarbeitung dieses Dokuments wird in fünf Jahren stattfinden. Die Kommission kann jedoch jederzeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Änderungen des Dokuments beschließen, sollte dies aus mit der Wettbewerbspolitik verbundenen Gründen oder zum Zweck der Berücksichtigung anderer Politiken der Gemeinschaft und internationaler Verpflichtungen erforderlich sein.