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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Die Kommission verabschiedet neue Richtlinien zur staatlichen Förderung von KMU

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Begriffe zu klären und ihre Richtlinien zur Prüfung von finanzieller Hilfe zu ändern, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von Mitgliedsstaaten gewährt wird. Die ursprünglichen Richtlinien der Kommission in dieser Hinsicht wu...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Begriffe zu klären und ihre Richtlinien zur Prüfung von finanzieller Hilfe zu ändern, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von Mitgliedsstaaten gewährt wird. Die ursprünglichen Richtlinien der Kommission in dieser Hinsicht wurden erstmals im Mai 1992 (ABl. Nr. S 213 vom 19.8.1992) eingeführt. In den aktualisierten Richtlinien hat die Kommission ihre wohlwollende Haltung im Hinblick auf die Förderung von KMU aus dem Grunde beibehalten, da eine derartige finanzielle Hilfe erforderlich sein kann, um bestimmte Handikaps - insbesondere die Schwierigkeit des Zugangs zu Darlehen und Informationen - auszugleichen, die ihre Entwicklung aufhalten können. Die Richtlinien sind namentlich zu dem Zweck abgeändert worden, um die neue gemeinsame Definition von KMU einzubinden, die von der Kommission in ihrer Empfehlung vom 7. Februar 1996 verabschiedet wurde (s. RCN 5509). Die Hauptänderung bezieht sich jedoch auf immaterielle Investition in Form von Technologietransfer, die in Zukunft die gleiche günstige Behandlung wie materielle Investition erfahren wird. In dem Weißbuch der Kommission zu Expansion, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten wird die bedeutende Rolle hervorgehoben, die der Förderung der immateriellen Investition hinsichtlich der die Wettbewerbsfähigkeit betreffenden Strategie und Politik zukommt. Darüber hinaus wird in dem Weißbuch empfohlen, die Richtlinien über die Zulässigkeit von finanzieller Hilfe an die Industrie zu revidieren, um die einseitige Bevorzugung materieller Investition aufzuheben. Die Höhe der finanziellen Hilfe, die zum Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Knowhow oder nicht patentierter technischer Kenntnisse gewährt werden kann, wird von jetzt an den Beträgen für materielle Investition gleichgesetzt (d.h. 15% für kleine Unternehmen und 7,5% für mittlere Unternehmen). Die Kommission hat außerdem das Konzept der materiellen Investition geklärt, auf die sich diese Schwellwerte beziehen. Wie im Falle von Regionalhilfe muß die Investition sich auf Land, Gebäude oder Anlagen im Rahmen der Gründung eines neuen bzw. der Erweiterung eines bestehenden Unternehmens beziehen oder die Teilnahme an einer Aktivität oder eine grundlegende Änderung im Produkt oder Fertigungsprozeß betreffen oder im Rahmen der Übernahme eines Unternehmens erfolgen, das entweder geschlossen wurde oder geschlossen hätte, wenn eine derartige Übernahme nicht erfolgt wäre. Schließlich hat die Kommission die Spezifikationen der 1992er Richtlinien im Hinblick auf finanzielle Hilfe beibehalten, die zur Unterstützung von KMU bei der Konsultation von Beratern sowie bei der Ausbildung von Personal dienen. Derartigen Aktivitäten kann in Höhe von bis zu 50% finanzielle Hilfe gewährt werden, vorausgesetzt, sie finden nicht auf fortlaufender oder periodischer Basis statt (wie z.B. routinemäßige Steuerberatung, normale Rechtsberatungsdienste oder Anzeigenwerbung).

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